245/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Vilimsky, Herbert, Mayerhofer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Ausbezahlung einer Belohnung für während der EM 2008 eingesetzte Exekutivbeamte

Im Zeitraum 07.06 - 29.06.2008 fand die Fußball-EM statt, welche in Kooperation von Österreich und Schweiz veranstaltet wurde.

Neben dem sportlichen Aspekt, war dabei auch die Sicherheit ein wesentlicher Be­standteil dieser Veranstaltung. In diesem Zusammenhang trugen unsere Exekutivbe­amten wesentlich zum Gelingen dieser Veranstaltung bei.

Als Anerkennung für die Kolleginnen und Kollegen der Exekutive, die während der EURO außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt waren und über das übliche Maß hinaus ihre Dienstleistungen erbracht haben, muss eine einmalige Geldbelohnung von 500 bis 1.000 Euro pro Exekutivbeamten gewährt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, eine einmalige Geldbelohnung von € 500,- bis € 1000,- für alle im Zeitraum der Fußball-EM 2008 eingesetzten Exe­kutivbeamten für deren im Rahmen dieses außergewöhnlichen Anlasses besondere und über das übliche Maß hinaus erbrachte Dienstleistung auszuzahlen.“

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Inneres ersucht.