25/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 28.10.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde

 

betreffend österreichische Außen- und Sicherheitspolitik im UN-Sicherheitsrat

 

 

Am 17. Oktober 2008 wurde Österreich als nicht-ständiges Mitglied für zwei Jahre in den Sicherheitsrat, das einflussreichste Gremium der Vereinten Nationen, gewählt.

Der Sicherheitsrat setzt sich zusammen aus fünf Ständigen (Republik China, Frankreich,  Großbritannien, Russland und USA) und zehn Nichtständigen Mitgliedern (2009 werden dies Burkina Faso, Costa Rica, Kroatien, Libyen, Vietnam sowie inkl. 2010 Japan, Mexiko, Österreich, Türkei und Uganda sein).

 

Dem UN-Sicherheitsrat (UN-SR) wurde gemäß Artikel 24 der UN-Charta die Aufgabe der Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit übertragen.

Als einziges UN-Organ kann der UN-SR nach den Bestimmungen des Kapitels VII der Charta Sanktionen mit Bindungswirkung für die Mitgliedstaaten beschließen. Voraussetzung für die Verhängung von Sanktionen in einem konkreten Fall ist die Feststellung durch den Sicherheitsrat, dass eine Friedensbedrohung oder ein Bruch des Friedens vorliegt.

 

Nach den Art. 39, 41 und 42 der UN-Charta kann der Rat über nichtmilitärische und militärische Zwangsmaßnahmen entscheiden. Die gewaltlosen Sanktionen gemäß Art. 41 sind als milderes Mittel gegenüber dem Einsatz militärischer Maßnahmen zu sehen; ein Rückgriff auf letztere ist dem Sicherheitsrat nur erlaubt, wenn er der Auffassung ist, "dass die in Art. 41 vorgesehenen Maßnahmen unzulänglich sein würden oder sich als unzulänglich erwiesen haben." (Art. 42).

Fasst der Sicherheitsrat einen Beschluss über Sanktionen, so ist dieser gem. Art. 25 und 48 der UN-Charta für alle Mitgliedstaaten als unmittelbar verbindliches Recht anzusehen und zwingend umzusetzen.

Beschlüsse des Sicherheitsrats über Verfahrensfragen bedürfen der Zustimmung von neun Mitgliedern, Beschlüsse über alle sonstigen Fragen bedürfen der Zustimmung von neun Mitgliedern einschließlich aller fünf ständigen Mitglieder.

 

Immer wieder wird insbesondere die mögliche Blockade des Sicherheitsrates durch die ständigen Mitglieder kritisiert und Reformbedarf konstatiert.

Derzeit wird diskutiert, weitere ständige Mitglieder in den Rat aufzunehmen. Brasilien, Indien, Japan und Deutschland erklärten Ende September 2004, sich gegenseitig im Bemühen um einen ständigen Sitz zu unterstützen. Diese Staaten schlugen weiters vor, auf das Vetoprinzip für die Dauer von 15 Jahren oder gänzlich zu verzichten.  Neben den dann zehn ständigen sollten fortan 14 nichtständige Mitglieder nach dem Rotationsprinzip dem Sicherheitsrat angehören.

Auch der französische Präsident Sarkozy hat im Oktober 2008 auf eine Erweiterung des UN-SR gedrängt, um sowohl für Afrika als auch für Südamerika eine bessere Repräsentanz zu gewährleisten.

Problematisch sahen einige im UN-SR vertretene Länder eine Überfrachtung der SR-Agenda. Beispiele dafür sind die von Großbritannien  eingebrachte Debatte um den Klimawandel (im April 2007) oder die Debatte um die Menschenrechtssituation in Burma (Jänner 2007). Einige Länder betrachteten den SR für diese Debatten nicht als das geeignete Gremium, da es sich bei den Themen ihrer Interpretation nicht um eine „Gefährdung des Weltfriedens“ handelte. Außerdem würde dies andere UN-Organe, wie etwa UNEP oder den UN-Menschenrechtsrat, schwächen.

Der Grund ist sicherlich darin zu suchen, dass der UN-SR das einzige „sanktionsfähige“ und damit durchsetzungsfähige UN-Gremium ist. Die Reform des UN-SR sollte daher in Verbindung mit der Gesamtreform der UNO betrachtet und in Angriff genommen werden.

 

Als neutrales und pakt-ungebundenes Land und als einziges nicht-ständiges EU-Mitglied im SR wird Österreich 2009 und 2010 eine besondere Aufgabe für Konfliktprävention, zivile Maßnahmen zur Friedenssicherung sowie friedliche Bearbeitung von Konflikten zukommen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

 

1. dem außenpolitischen Ausschuss des Nationalrats noch vor Beginn der Mitgliedschaft Österreichs im UN-Sicherheitsrat am 1.1.2009 Bericht über die geplanten Ziele und Prioritäten Österreichs im UN-SR zu legen und diese gemeinsam mit dem Ausschuss zu diskutieren und festzulegen;

 

2. dem außenpolitischen Ausschuss des Nationalrats während der Mitgliedschaft Österreichs im UN-SR monatlich über die diskutierten bzw. zu diskutierenden Tagesordnungspunkte im SR Bericht zu erstatten, um mit dem Ausschuss und seinen Mitgliedern in einen kontinuierlichen Meinungsaustausch zu treten;

3. in Österreich einen Zivilen Friedensdienst zu schaffen, um das Engagements Österreichs in der zivilen Konfliktprävention und –bearbeitung zu untermauern;

 

4. die gestaltbaren Mittel für die österreichische Entwicklungszusammenarbeit entsprechend den EU-Verpflichtungen anzuheben (bis 2010 auf 0,51 % und bis 2015 auf 0,7 % des BNE, ohne Einbeziehung von Entschuldungen), um das globale Engagement Österreichs zu zeigen; denn ohne nachhaltige Entwicklung ist ein nachhaltiger Frieden nicht zu sichern.

 

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, sich im Rahmen des UN-SR

 

1. massiv für Abrüstungsinitiativen, insbesondere was die atomare Abrüstung betrifft, einzutreten und dazu mit anderen Mitgliedern des UN-SR zu kooperieren;

 

2. die Rolle der Frauen in der Konfliktprävention und in Post-Konflikt-Situationen zu thematisieren und entsprechend die Umsetzung der Resolution 1325 „Frauen, Frieden, Sicherheit“ zu forcieren;


3. die Wichtigkeit der Konfliktprävention im UN-SR zu thematisieren und konkrete Maßnahmen vorzuschlagen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.