274/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

betreffend DNA -Tests zur Immigrationskontrolle

Die Erfolgsquote der Anwendung der DNA-Analyse ist seit der Einführung internatio­nal unbestritten hoch und wäre aus heutiger Sicht nicht mehr weg zu denken.

Das bekannteste Anwendungsgebiet der DNA-Analyse ist wohl die Verbrechensauf­klärung und damit verbunden die Feststellung der Identität einer Person, doch das generelle Einsatzgebiet ist um einiges weiter und vielschichtiger. So kommt die DNA-Analyse speziell im medizinischen Bereich bei der Feststellung von Krankheiten und deren Ursachen große Bedeutung zu. Aber auch bei der Ermittlung von Verwandt­schaftsverhältnissen nimmt der DNA-Test einen hohen Stellenwert ein.

Gerade die Überprüfung von Verwandtschaftsverhältnissen mittels DNA-Analyse soll­te im Asyl- und Fremdenwesen in Zukunft Eingang finden. Der Familiennachzug, seit jeher ein großes Problem der österreichischen Fremdenpolitik, bietet ein perfektes Gelände zur Anwendung der DNA-Tests. Im Asyl- und Fremdenwesen wird leider von manchen fremden Antragstellern gelogen und betrogen. Die Papiere werden vernichtet, das Alter ändert sich, die Namen ebenso und die Herkunftsländer wech­seln nach Bedarf. Genauso sind die Probleme auch mit den Familien. Einige auslän­dische Familien wurden schon nach Österreich geholt, die Meisten davon mit vielen Kindern gesegnet. Oftmals stellte sich heraus, dass einige der Kinder nicht die Eige­nen waren, sondern aus anderen Familien stammten.

In Frankreich wurde seit geraumer Zeit über den Einsatz von DNA-Tests als Ver­wandtschaftsnachweis zur Immigrationskontrolle diskutiert. Nun hat der französische Senat den DNA-Tests als Nachweis der biologischen Verwandtschaft zugestimmt. Der Grund für diese Regelungen war laut der Tageszeitung "Die Presse" vom 5. Ok­tober 2007, "dass die praktisch inexistenten oder unzuverlässigen Zivilstandsregister mancher afrikanischer Herkunftsländer von Zuwanderern nicht genügten."

Selbst der ORF hat diese Idee, nachziehende Angehörige von Einwanderern deren biologische Abstammung bezweifelt wird, per DNA-Test belegen zu lassen, in der Pressestunde vom 23. September 2007aufgegriffen.


Aus den genannten Gründen muss die DNA-Analyse in Zukunft eine generelle Vor­aussetzung für den Familiennachzug werden und somit für die nach Österreich wol­lenden Familienangehörigen verpflichtend sein. Die Kosten für den DNA-Test trägt natürlich der nachziehende Fremde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine No­velle zum Fremdenpolizeigesetz, welche den Einsatz der DNA-Analyse als Grundla­ge für einen Verwandtschaftsnachweis beim Familiennachzug zur Immigrationskont­rolle beinhaltet, zuzuleiten.“

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenhei­ten ersucht.