29/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 28.10.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Qualitätskriterien für Pflichtpraktika

 

 

Durch die Verankerung von Pflichtpraktika in den neuen Studienplänen der Universitäten und Fachhochschulen kam es in den letzten Jahren zu einer erheblich gestiegenen Nachfrage an Praktikumsplätzen. Diese Entwicklung führte dazu, dass Unternehmen und Organisationen die Bedingungen, unter denen ein Praktikum stattfindet, einseitig vorgeben können. Leider wird dies oft dazu genutzt, inhaltliche sowie arbeits- und sozialrechtliche Standards niedrig zu halten oder gar gänzlich zu umgehen. Zunehmend werden auch reguläre Arbeitsplätze durch Scheinpraktikumsstellen ohne jeglichen Ausbildungscharakter ersetzt, um dem Unternehmen Personalkosten zu ersparen. Unter dem Deckmantel „Praxiserwerb“ findet so immer häufiger eine Ausbeutung hochqualifizierter und hochmotivierter junger Menschen statt.

 

In vielen Fällen gibt es zu solchen Arbeitsverhältnissen nicht einmal schriftliche Vereinbarungen auf die sich PraktikantInnen im Streitfall berufen könnten. Sogar gesetzliche Auflagen wie jene über Arbeitszeiten werden häufig übergangen, auch sonstige Arbeitnehmerschutzbestimmungen greifen zu wenig. Die Kehrseite der Forderung späterer potentieller ArbeitgeberInnen nach Praxiserfahrung zeigt sich auch im internationalen Trend der zunehmenden Anzahl an Praktikumsstellen, die sich bei genauerer Betrachtung als verdeckte Vollzeitstellen darstellen und ausgebildete JungakademikerInnen oft unentgeltlich für einen relativ langen Zeitraum mit der vagen Hoffnung auf Übernahme nach Praktikumsende beschäftigen. Damit das Pflichtpraktikum seinen Ausbildungszweck erfüllt, muss sein Profil auf den jeweiligen Ausbildungsstand der StudentInnen angepasst sein.

 

Die mangelnden Auflagen im arbeitsrechtlichen Bereich aber auch die mangelnden Qualitätskriterien im Rahmen der Studienpläne sind mitverantwortlich für die angeführten Problematiken. Daher ist es höchste Zeit, Qualitätsstandards und geordnete Rahmenbedingungen für Praktika einzuführen. Eine wesentliche Verantwortung tragen hier auch die Fachhochschulen und Universitäten. Wenn Pflichtpraktika gefordert werden, muss es für deren Absolvierung auch mehr Unterstützung, Begleitung und Qualitätskontrolle seitens der Ausbildungsinstitutionen geben. Eine intensivere Koordination zwischen Ausbildungsinstitutionen und einzelnen Betrieben bzw. Organisationen ist erforderlich und für alle Beteiligen von Vorteil.


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert,

 

·       einen Leitfaden für faire Praktika für Universitäten, Fachhochschulen, Unternehmen und Organisationen zu entwickeln und diesen zur Verfügung stellen.

 

·        Studien zur Datengenerierung und Situation der PraktikantInnen zu fördern.

 

Weiters wird der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass:

 

·       Curricula mit Pflichtpraktika arbeitsrechtliche Mindeststandards für Pflichtpraktika, entsprechend eines zu entwickelnden Praktikumsgesetzes, definieren und diese verbindlich zur Geltung gebracht werden.

 

·       eine begleitende Evaluierung hinsichtlich der Qualität der Pflichtpraktika (Zufriedenheit der PraktikantInnen, Lernerfolg, Arbeitsbedingungen, Entgelt etc.) einzuführen und eine für Studierende einsehbare Datenbank darüber aufzubauen. Dies soll unter Anonymisierung der PraktikantInnen, nicht allerdings der Unternehmen und Organisationen erfolgen.

 

·       eine Beratungsstelle für Praktika einzurichten, die bei der Vermittlung der Praktika unterstützt, Evaluierungsergebnisse verbreitet, Beratung bei Problemen gibt und Rechtsaufklärung leistet.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.