3/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 28.10.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hofer, Themessl
und weiterer Abgeordneter
betreffend Beseitigung der Heiratsstrafe
In Anlehnung an die Gebührenbefreiung für Geburtsurkunden fordert die FPÖ die Gebührenbefreiung bei der Heirat von Mann und Frau!
Mit dieser Befreiung soll die abgabenrechtliche Belastung, die ein junges Ehepaar im Zusammenhang mit seiner Vermählung hat, beseitigt werden. In Zukunft sollen die damit verbunden Dokumente bzw. deren Änderungen sowie die dazugehörigen Anträge abgabenfrei sein. Keine Kostenbefreiung soll bei der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an einen der Ehegatten eintreten.
Die Anmeldung zur Eheschließung kostet 13,20 Euro (Bundesgebühr). Die Durchführung der Trauung selbst kostet 5,45 Euro (Bundesverwaltungsabgabe) aber auch nur während der Amtszeit und in den Amtsräumen des Standesbeamten ansonsten wir es rasch teurer. So kostet die Trauung außerhalb der Amtsräume 54,50 Euro und außerhalb der Amtszeit 10,90 Euro.
Des Weiteren fallen bei einer Heirat Kosten für Namensänderungen in diversen Dokumenten an. Die Neuausstellung von Personalausweis, mit 56,70 Euro Pauschalgebühr, Reisepass, 69,90 Euro Pauschalgebühr und evtl. Führerscheinduplikat, 45,60 Euro, sowie die Ausstellung einer Heiratsurkunde, 8,70 Euro, schlägt mit gesamt 199,55 Euro zu Buche.
Durch die hohe Inflation maßgeblich betroffen, sind Familien dringend zu entlasten. Hier ist der Bundesregierung gefordert, jungen Menschen, die sich für einen
gemeinsamen Lebensweg entscheiden, symbolische und finanzielle Starthilfe zu leisten. Die Familie ist das Rückgrat unserer Gesellschaft.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine Abschaffung der direkt mit der Eheschließung in Zusammenhang stehenden Gebühren und Verwaltungsabgaben wie insbesondere Gebühren und Verwaltungsabgaben bei der Anmeldung zur Eheschließung, im Zusammenhang mit der Ausstellung und Änderung von Dokumenten bei der Namensänderung und in Zusammenhang mit der Ausstellung einer Heiratsurkunde zur Folge hat."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.