313/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
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Entschließungsantrag

 

 

 

der Abg. Bayr, Glaser,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Entwicklungszusammenarbeit in der 24. GP

 

Das Regierungsprogramm enthält unter anderem folgende Aussagen betreffend Entwicklungszusammenarbeit:

 

„Die österreichische Bundesregierung ist bestrebt, das 0,51%-Ziel im Jahr 2010 zu erreichen. Die Erreichung dieses Ziels erscheint jedoch vor dem Hintergrund der beschränkten budgetären Möglichkeiten schwierig. Zudem gehen ab 2009 die Entschuldungen drastisch zurück, was beachtliche zusätzliche Budgeterfordernisse bedeutet. Vor diesem Hintergrund werden – im Rahmen der Budgeterfordernisse insgesamt – entsprechende finanzielle Anstrengungen zur Erreichung dieses Ziels zu unternehmen sein. Dies gilt auch für den weiteren Pfad zur Erreichung des Millenniums-Zieles 0,7% im Jahr 2015. Dabei werden in den nächsten vier Jahren insbesondere die gestaltbaren Mittel der OEZA sowie die freiwilligen Beiträge zu internationalen Entwicklungsorganisationen schrittweise und kontinuierlich  substanziell angehoben. Darüber hinaus wird die Bundesregierung unter anderem die für Zwecke der humanitären Hilfe zur Verfügung stehenden Mittel substanziell erhöhen.

 

Die im EZA-Gesetz festgelegten und bewährten Schwerpunkte und Ziele der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit werden beibehalten: die Bekämpfung der Armut, die Sicherung des Friedens und der menschlichen Sicherheit sowie die Erhaltung der Umwelt und der Schutz natürlicher Ressourcen als Basis für eine nachhaltige Entwicklung. In diesem Zusammenhang ist den erneuerbaren Energien ein besonderes Augenmerk zu widmen.

 

Österreich wird sich auch weiterhin aktiv für die Erreichung der Millenniums- Entwicklungsziele und für den weltweiten Kampf gegen Armut, Hunger und Krankheit (wie HIV/AIDS) einsetzen.

 

Entwicklungspolitische Nachhaltigkeit und Kohärenz muss in allen Politikbereichen als Zielvorgabe anerkannt werden.

 

Die ADA als wichtigstes Instrument der bilateralen österreichischen Entwicklungszusammenarbeit hat sich bewährt. Sie wird in der bestehenden Struktur, einschließlich der Anbindung an das BMeiA, weitergeführt.“

 

Die Auswirkungen der Ernährungskrise, steigender Rohstoffpreise und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise treffen besonders auch die Armen in den Entwicklungsländern. So ist etwa die Zahl der weltweit Hungernden in diesem Jahr drastisch auf 923 Millionen Menschen angestiegen. Die Ungleichheiten zwischen reichen und armen Staaten dieser Welt nehmen weiter zu und stellen ein enormes Konfliktpotential und damit eine Gefahr für eine friedliche Entwicklung der Welt dar. Nur ein gemeinsames, entschlossenes Handeln kann Fortschritte im Kampf gegen die Armut bringen.

 

 

 

 

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, die entwicklungspolitischen Vorhaben des Regierungsprogramms im regelmäßigen Dialog mit den Abgeordneten umzusetzen.

 

Die Bundesregierung wird ersucht, verstärkte Anstrengungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit zu setzen und

 sich weiterhin mit Nachdruck und aktiv für die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele und für den weltweiten Kampf gegen Armut, Hunger und Krankheit (wie HIV/Aids) einzusetzen.

 

Die Bundesregierung wird ersucht, den – im EZA-Gesetz verankerten – Prinzipien der entwicklungspolitischen Nachhaltigkeit und der entwicklungspolitischen Kohärenz besonderes Augenmerk zu schenken.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.