326/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl

und weiterer Abgeordneter

betreffend die Anpassung der Rundfunkgebühr

Das Fernsehen als ein wichtiges Medium bleibt Gehörlosen verschlossen, wenn Sendungen für Gehörlose nicht gedolmetscht oder untertitelt werden.

Der Zugang zum öffentlich-rechtlichen Fernsehen als wichtigstem, einzig geeignetem Informationsmedium für gehörlose Menschen (da visuell) muss explizit geregelt werden. Das ORF-Gesetz schreibt diesbezüglich allerdings nichts bindend vor.

Um im Bereich der ORF Gebühren auf der einen Seite einen Anreiz zu schaffen und auf der anderen Seite für Kostengerechtigkeit zu sorgen,

stellen unterfertigte Abgeordnete folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die, im Rahmen einer Novelle zum Rundfunkgebührengesetz, eine Anpassung der, von Gehörlosen und Schwerhörigen zu entrichtenden, Rundfunkgebühr an das tatsächliche von gehörlosen und schwerhörigen Menschen zu empfangende, weil untertitelte oder mittels Gebärdensprache gedolmetschte Service vorsieht."

In Formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen