341/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

betreffend die Neuregelung der Netzgebühren

Die geplante Neuregelung der Netzgebühren bedroht österreichische Stromerzeuger. Bisher waren wesentliche Komponenten der Netznutzungsgebühren von den Verbrauchern und nicht von den Erzeugern zu tragen. Dies ist auch international so üblich. In Zukunft sollen nun jedoch die inländischen Erzeuger massiv bei den Netzkosten mitbezahlen. Durch die Aufteilung der Netzgebühren auf Verbraucher und Erzeuger soll der Anschein einer Netzgebührensenkung für Verbraucher erweckt werden. Es ist jedoch zu befürchten, dass die Erzeuger ihre zusätzlichen Kosten an die Endverbraucher weitergeben.

Besonders stark von dieser geplanten Neuregelung der Strom-Netzgebühren betroffen sind die österreichischen Ökostromerzeuger. Sie bekommen einen fixen Einspeisetarif und können die drohende Kostenlawine nicht weiter geben. Dadurch kommt es für sie zu einem Einbruch der Wirtschaftlichkeit. Mit Ausnahme von Italien, wo ein wesentlich geringerer Beitrag geplant ist als in Österreich, sind Erzeuger aus unseren Nachbarländern von den Netzgebühren gänzlich ausgenommen.

Diese Ausgangslage bedeutet eine massive Benachteiligung der heimischen Stromerzeuger gegenüber ihren europäischen Konkurrenten, die in ihren Heimatländern keine Netzgebühren zu tragen haben. Exportieren sie den Strom nach Österreich, haben sei damit einen deutlichen Wettbewerbsvorteil. So ist es möglich, dass ein Atomstromproduzent seinen Strom nach Österreich exportiert und dafür keine Netzgebühren zahlen muss, der heimische Ökostromerzeuger hingegen schon.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu setzen, um zu verhindern, dass heimische Erzeuger durch die geplante Neuregelung der Netzgebühren benachteiligt werden."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie beantragt.