343/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Herbert, Mag. Stefan, Neubauer

und anderer Abgeordneter

betreffend Harmonisierung der Pensions- und Dienst- und Besoldungsrechte von Bund

Ländern und Gemeinden

Die meisten Beamten oder Vertragsbediensteten haben wegen einem Dickicht an Regelungen im Pensions-, Besoldungs- und Dienstrecht keinen Überblick über die Normen die sie betreffen. Insbesondere die unterschiedlichen Besoldungsregelungen in den Bundesländern führen oft zu Problemen. Denn es ist nicht einzusehen, warum ein Öffentlich Bediensteter in einem Bundesland mehr verdient als ein anderer in einem anderen Bundesland mit gleich vielen Dienstjahren, mit der gleichen Ausbildung und mit gleichen Aufgaben. Ein Ausmisten und eine Neuregelung, um Schäden von Beamten, Vertragsbediensteten und vom Staat abzuhalten, sind daher unumgänglich. Im Schriftstück „Positionen Reihe 2007/1" nimmt der Rechungshof zu den nicht harmonisierten Pensions- und Personalrechte von Bund, Ländern und Gemeinden wie folgt Stellung: ,,Länder und Gemeinden haben die Pensionsreformen des Bundes nur teilweise nachvollzogen. Der RH empfiehlt sowohl im Bereich der Länder als auch im Bereich der Gemeinden eine Orientierung an den pensionsrechtlichen Bestimmungen des Bundes, um im Wege der damit verbundenen Einsparungen verstärkt zur Absicherung des Pensionssystems beizutragen. So würde eine Übernahme der APG-Regelungen des Bundes im 30-jährigen Übergangszeitraum allein in Salzburg und im Burgenland ein Einsparungspotenzial von insgesamt 85 Mill. EUR ermöglichen.

Die Dienst- und Besoldungsrechte des Bundes, der Länder und der Gemeinden haben sich mit der Aufgabe des Homogenitätsprinzips des B-VG auseinanderentwickelt. Damit bestehen nicht nur deutliche Unterschiede bei Dienstverhältnissen im öffentlichen Bereich, sondern ein Wechsel zwischen den Gebietskörperschaften wird dadurch wesentlich erschwert. Eine Harmonisierung zu einem für alle Gebietskörperschaften möglichst einheitlichen Dienst— und Besoldungsrecht wäre anzustreben."

Herr Gerhard Lehner hat in der vom Institut für Förderalismus herausgegebenen Schriftenreihe, Band 104 (Länderausgabe, Tendenzen in wichtigen Aufgabenbereichen), zu dieser Problematik angemerkt, dass die Personalausgaben eine Schlüsselkomponente in den Landeshaushalten sind. Im Jahr 2005 entfielen fast 30% des gesamten Budgetvolumens der Länder (ohne Schuldentilgungen und Rücklagengebarungen) auf die Bezahlung der Gehälter der Landesbediensteten (einschließlich Lehrer und Krankenanstalten). Die Statistik Austria weist darauf hin, dass es aufgrund unterschiedlicher (landes-)gesetzlicher Bestimmungen und abweichender   "Auffassung"   in   den   Personalabteilungen   der   einzelnen   Länder


praktisch nicht möglich ist, die Daten der Personalausgaben von Land zu Land 1:1 zu vergleichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine entsprechende Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Harmonisierung der Pensions-, Dienst- und Besoldungsrechte von Bund, Ländern und Gemeinden zum Inhalt hat."

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Verfassungsausschuss ersucht