348/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am
21.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Hofer,
Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
betreffend Streichung des
Selbstbehaltes von Kindern bei stationärem
Krankenhausaufenthalt
Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes wird bei Kindern ein Selbstbehalt eingehoben, der je nach Bundesland zwischen 14 Euro und 16,4 Euro pro Tag ausmacht und der jedes Jahr stillschweigend weiter angehoben wird. Dieser Selbstbehalt wird für maximal 28 Tage pro Jahr eingehoben, sofern der Aufenthalt nicht aufgrund einer anzeigenpflichtigen Krankheit erfolgt, wodurch pro Jahr Kosten von bis zu 460 Euro für die Behandlung eines Kindes im Krankenhaus entstehen können.
Besonders hart treffen diese Gebühren Familien mit chronisch kranken Kindern oder mit Mehrlingsgeburten. Wie etwa die Geschäftsführerin des Familienselbsthilfevereines KiB ausführte, bezahlt "eine Mutter von Drillingen für einen 4-wöchigen Aufenthalt ihrer Drillinge auf der Frühchenstation EUR 1.377,60 Selbstbehalt".
Für viele Familien ist der Krankenhausaufenthalt eines Kindes eine enorme Belastung, der derzeit zu zahlende Selbstbehalt ist zudem eine immense finanzielle Last, von der vor allem junge Familien, Mehrkindfamilien aber auch Alleinerzieher und Alleinerzieherinnen betroffen sind.
Eine Streichung der Selbstbehalte für Kinder unter 18 Jahren bei einem stationären Aufenthalt, wie im übrigen beispielsweise auch vom Katholischen Familienverband Salzburg oder im Mai 2008 von der ÖAAB-Fraktion bei der 157. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg gefordert, ist dringend erforderlich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend wird aufgefordert, ehebaldigst einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, damit künftig bei Krankenhaushausaufenthalten von Kindern bis 18 Jahren, sofern für diese Kinderbeihilfe bezogen wird, kein Selbstbehalt eingehoben wird."
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.