350/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am
21.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Hofer, Themessl, Vilimsky
und weiterer
Abgeordneter
betreffend Telefonvermittlungsdienst für gehörlose, hör- und sprechbehinderte Menschen
Die gehörlosen, schwerhörigen und sprechbehinderten Menschen sind von der Benützung der Grunddienstleistung in der Telekommunikation ausgeschlossen und somit benachteiligt. Es gibt jedoch eine Möglichkeit diese Benachteiligung - die besonders am Arbeitsmarkt und auch in vielen Notfällen schwerwiegend und weitreichend ist - durch einen Telefonvermittlungsdienst zu beseitigen.
Dieses Telefon-Relay Center soll für gehörlose, hör- und sprechbehinderte Menschen einen österreichweiten Telefonvermittlungsdienst im 24-Stunden Betrieb anbieten. Durch das Telefon-Relay Center können hör- und sprechbehinderte Menschen mit hörenden, sprechenden Menschen in direkten Dialog treten und umgekehrt.
Im Telefon-Relay Center ermöglichen hörende Vermittler mittels Schreibtelefon, Videotelefon, Fax, Internet (E-Mail) und SMS den gehörlosen, hör- und sprechbehinderten Kunden den Kontakt mit hörenden Kunden. Derzeit ist direkter Telefonkontakt durch die verfügbaren Techniken - Fax, SMS und E-Mail - nicht möglich. Schreib- und Videotelefone sind vielen hörenden Menschen nicht bekannt, geschweige denn vorhanden.
Darüber hinaus ist es auch durchaus vorstellbar, dass taub-blinde Kunden mit einem speziellen so genannten Braillefon oder Telebraille-Gerät, wie sie derzeit in den USA verfügbar sind, diesen Telefonvermittlungsdienst benützen können.
Das Telefon-Relay Service wird bereits in vielen Ländern erfolgreich durchgeführt. Die Erfahrungen dort zeigen, dass der direkte Dialog über das Telefon eine wichtige soziale und gesellschaftliche Funktion hat, die nicht durch Fax, SMS und E-Mail ersetzt werden kann.
In den USA zum Beispiel stellt schon seit Jahrzehnten ein Fonds auf Basis des Antidiskriminierungsgesetzes von den Telekomfirmen die Finanzierung der landesweit tätigen Relay Center sicher. Die Schweizer und die Deutschen haben erst seit kürzerer Zeit die langfristige Finanzierung über das Universaldienstgesetz erkämpft.
In Deutschland stellt die Telekom jetzt 10 Millionen Euro für den Aufbau eines Relay Centers zur Verfügung. Zur Frage der Finanzierung eines Telefonvermittlungsdienstes für Hör- und Sprechbehinderte in Österreich gibt es eine juristische Stellungnahme aus der Wirtschaftsuniversität Wien. Diese stellt fest, dass die österreichische Rechtslage dem Grundgedanken des Universaldienstkonzepts widerspricht und nicht dem europäischen Standard, entspricht. Österreich ist hier säumig.
Der Österreichische Gehörlosenbund hat in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Gebärdensprache und Hörbehindertenkommunikation (Universität Klagenfurt) ein Konzept für ein Telefon-Relay Center erarbeitet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zum Österreichischen Telekommunikationsgesetz (TKG) zuzuleiten, die einen Telefonvermittlungsdienst als Bestandteil eines flächendeckenden Universaldienstes vorsieht.“
In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.