363/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend eine konsequente Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln

 

 

 

Am 7. Dezember startete die irische Regierung einen Rückruf für in Irland produziertes Schweinefleisch und teilte mit, dass in Schweinen und Schweinefutter (angeblich war dem Futter Industrieöl beigemischt) eine gefährlich hohe Dioxinbelastung entdeckt worden sei. Der Grenzwert sei um das 80- bis 200-Fache überschritten worden. Nach Angaben der irischen Veterinärbehörden wurde das Schweinefleisch in bis zu 25 Länder geliefert.

 

180 Tonnen des Dioxin-belasteten Schweinefleisches aus Irland gelangten auch nach Österreich. Knapp die Hälfte wurde in vier Betrieben in Wien, Tirol, Oberösterreich und der Steiermark gefunden. Nach einer Mitteilung des Gesundheitsministeriums war bereits etwa ein Drittel des problematischen Import-Fleisches verkauft worden. Etwa ebensoviel war verarbeitet und nach Rumänien, Georgien sowie Deutschland exportiert worden. Manche Betriebe hätten ihre Produkte auch nach Irland zurückgeschickt oder vernichtet.

 

Eines der Hauptprobleme ist, dass die KonsumentInnen, wenn sie vermeiden wollen, solche Produkte zu kaufen, der Kennzeichnung nicht entnehmen können, woher sie tatsächlich stammen. Das ovale, schwarz-weiße Genusstauglichkeitszeichen der EU, das auf fast allen heimischen Lebensmitteln aufscheint, zeigt lediglich, wo Produkte endverarbeitet und verpackt werden. Fleisch aus Italien, das in Österreich abgepackt wird, erhält beispielsweise die Bezeichnung AT für Austria. Woher das Fleisch stammt, lässt sich anhand der Verpackung nicht mehr nachvollziehen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage mit folgendem Inhalt zuzuleiten:

 


-          Einführung einer gesetzlich geregelten Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln und deren Rohstoffen, die sicherstellt, dass ausschließlich Fleisch oder tierische Produkte von in Österreich gehaltenen Tieren als österreichische Ware bezeichnet werden können.

 

Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene für folgende Maßnahmen einzusetzen:

 

-          Einführung einer EU-weiten Ursprungskennzeichnung für landwirtschaftliche Produkte im Sinne der Transparenz und des KonsumentInnenschutzes sowie

 

-          Einführung  einer verpflichtenden und transparenten Produktkennzeichnung für alle tierischen Produkte, bei welcher das Maß der Tiergerechtheit (z.B. Tierhaltung, Zucht, Fütterung, Transport und Schlachtung) einfach erkennbar und anschaulich dargestellt wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.