37/A XXIV. GP

Eingebracht am 28.10.2008
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Antrag

 

der Abgeordneten Dkfm. Dr Günter Stummvoll, Jan Krainer

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 1981 geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungs­förderungsgesetz 1981 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Artikel 1

Änderung des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes 1981

 

Das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 1981 - AFFG, BGBl. Nr. 216/1981, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 59/2007, wird wie folgt geändert:

In § 2 Abs. 1 Z 1 wird die Wortfolge „40 Milliarden Euro“ durch die Wortfolge „45 Milliarden Euro“ ersetzt.

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, den Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Finanzausschuss zuzuweisen.

 

Begründung:

 

Zu Artikel 1 (Änderung des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes 1981)

 

Der Bundesminister für Finanzen übernimmt namens des Bundes Haftungen für Kreditoperationen des vom Bund gemäß Ausfuhrförderungsgesetz Bevollmächtigten (derzeit Oesterreichische Kontrollbank AG) zur Abdeckung von Gläubiger- und Wechselkursrisiken. Die mit diesen Kreditoperationen aufgenommenen Mittel sind im Wege des Exportfinanzierungsverfahrens der Oesterreichischen Kontrollbank AG der Exportwirtschaft zur Verfügung zu stellen, soweit die zu refinanzierenden Export- und Auslandsinvestitionsgeschäfte mit einer der in § 1 Abs. 1 AFFG taxativ aufgezählten zulässigen Haftungstypen abgesichert sind.

Das gegenwärtige System der Exportfinanzierung hat sich über Jahrzehnte bewährt und soll ohne Änderungen beibehalten werden. Die mit gegenständlicher Novelle vorgenommene Erhöhung des Haftungsrahmens stellt sicher, dass eine Refinanzierung auch in Zukunft im von der Wirtschaft benötigten Ausmaß zur Verfügung stehen wird. Das AFFG stellt damit einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der österreichischen Exporte und somit zur Verbesserung der Leistungsbilanz dar. Gleichzeitig werden dank dieses Instrumentariums Arbeitsplätze in international orientierten österreichischen Unternehmen nicht nur abgesichert, sondern auch neu geschaffen. Dies gilt umso mehr, wenn man sich das bedeutende Volumen der unter Nutzung einer AFFG-Refinanzierung realisierten Export- und Auslandsinvestitionsgeschäfte vor Augen führt.

Zu § 2 Abs. 1 Z 1:

Der stark steigende Refinanzierungsbedarf bei den Auslandsaktivitäten der österreichischen Wirtschaft erfordert die Erhöhung des Haftungsrahmens auf 45 Milliarden Euro. Damit soll sichergestellt werden, dass günstige Finanzierungsmittel Österreichs Wirtschaft auch in Zukunft im benötigten Ausmaß zur Verfügung stehen.