371/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Beseitigung von Benachteiligungen für Radfahrende beim Kilometergeld

 

 

Beschäftigte, deren Kilometergeld-Bezug nach der RGV (Reisegebührenvorschrift) oder wortidenten Landesregelungen gehandhabt wird, sind dann, wenn sie Rad fahren oder zu Fuß gehen, krass gegenüber Pkw-BenutzerInnen benachteiligt.

 

Denn §10 Abs. 5 in Verbindung mit §11 der RGV in der geltenden Fassung hält fest: Wenn bei einer Dienstreise „mangels eines Massenbeförderungsmittels oder anderer Beförderungsmittel“ Wegstrecken von mehr als 2km zu Fuß oder mit dem eigenen Fahrrad zurückgelegt werden müssen, gebührt ein Kilometergeld.

Auf dieser Grundlage wird Radfahrenden und Zufußgehenden Kilometergeld für Dienstwege mit dem Argument verweigert, dass der unbedingte Vorrang eines evtl (wenn auch mit Zeit- und Flexibilitätseinbußen) verwendbaren Massenbeförderungsmittels gelten würde.

 

Für Pkw-BenutzerInnen sieht die RGV eine entsprechende einschränkende Regelung hingegen nicht vor, daher können Pkw-Nutzer auch bei Verfügbarkeit eines Massenbeförderungsmittels Kilometergeld für Dienstfahrten geltend machen – selbst wenn diese mitten in einer mit Öffentlichem Verkehr ausreichend versorgten Großstadt erfolgen.

 

Dies ist einerseits eklatant ungerecht zulasten fahrrad-fahrender berufstätiger Menschen. Zugleich ist das Benachteiligen emissionsfreier und daher klimafreundlicher Fortbewegungsarten gegenüber klimabelastenden Verkehrsarten umwelt- und klimapolitisch kontraproduktiv und daher völlig unzeitgemäß. Sowohl die Ungleichbehandlung als auch die konkrete Benachteiligung klimafreundlichen Verhaltens sind nicht akzeptabel und müssen dringend geändert werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sachlich nicht gerechtfertigten Benachteiligungen von Radfahrenden bei der Zuerkennung von Kilometergeld einen Riegel vorzuschieben.

Zu diesem Zweck soll dringend eine Änderung von §10(5) und §11 der RGV (Reisegebührenvorschrift) in die Wege geleitet werden mit dem Ziel, Radfahren und Zufußgehen als emissionsfreie und klimafreundliche Fortbewegungsarten bei der Zuerkennung von Kilometergeld mit klimabelastenden Fortbewegungsarten mindestens gleichzustellen, insbesondere bei der Frage des Vorrangs eines Massenbeförderungsmittels.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.