375/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend Maßnahmen für eine aktive Menschenrechtspolitik in Österreich

 

Am 12.12.2007 wurde der Bericht des Menschenrechtskommissars des Europarates, Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Österreich vom 21.5 – 25.5 dem Ministerkomittee und der parlamentarischen Versammlung übergeben und veröffentlicht. Der Besuch des Menschenrechtskommissars in Österreich fand auf Einladung der damaligen Frau BM Plassnik statt.

Der Bericht enthält neben positiven Bemerkungen vielfältige, umfassende und komprimierte Anregungen für eine Absicherung und Weiterentwicklung des Menschenrechtsstandards.

Einige der zahlreichen Eckpunkte des 34 Seiten umfassenden Berichts seien herausgegriffen

 

·        Vollständige Ratifizierung wesentlicher Menschenrechtsübereinkünfte

 

·        Die Stärkung sozialer Rechte

 

·        Die Ausgestaltung von Beschwerdegremien und Menschenrechtsstrukturen an Hand der sogenannten Pariser Prinzipien

 

·        Die Ausgestaltung eines nationalen Aktionsplanes zum Schutz und der Förderung von Menschenrechten in Österreich.

 

·        Die Verhinderung von Diskriminierung und Maßnahmen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

 

·        Verbesserungen bei der Umsetzung der Meinungsfreiheit

 

Zweck des Berichtes ist nach den Angaben Hammarbergs, Möglichkeiten zur Verbesserung des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte in Österreich aufzuzeigen. Der Kommissar vertritt im Bericht die Ansicht, dass dieser Bericht als Grundlage für Fortschritte, künftige Zusammenarbeit und weiterverfolgende Maßnahmen dienen sollte.   

Die schriftlich vorliegende Antwort der Bundesregierung auf den Bericht des Menschenrechtskommissars ist dabei ein erster Schritt.  Jetzt geht es darum, die im Bericht umfassend empfohlenen Maßnahmen und auch die von der Bundesregierung in Reaktion auf den Bericht bereits angekündigten Schritte weiter zu verfolgen.

   

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf Basis des Berichtes des Menschenrechtskommissars des Europarates vom 12.12.2007 konsequent an der Weiterentwicklung menschenrechtlicher Aufgaben und Problemstellungen in Österreich zu arbeiten und dem Parlament binnen eines Jahres einen umfassenden nationalen Aktionsplan zum Schutz und der Förderung von Menschenrechten in Österreich vorzulegen  

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.