38/A XXIV. GP

Eingebracht am 28.10.2008
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Antrag

der Abgeordneten Dkfm. Dr Günter Stummvoll, Jan Krainer

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Artikel 1

Änderung des Ausfuhrförderungsgesetzes

 

Das Ausfuhrförderungsgesetz – AusfFG, BGBl. Nr. 215/1981, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2008, wird wie folgt geändert:

§ 3 Abs. 1 lautet:

„(1) Der jeweils ausstehende Gesamtbetrag der gemäß §§ 1 und 2 übernommenen Haftungen darf 50 Milliarden Euro nicht übersteigen.“

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, den Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Finanzausschuss zuzuweisen.

 

Begründung:

Zu Artikel 1 (Änderung des Ausfuhrförderungsgesetzes)

 

Die boomende Exportentwicklung der letzten Jahre mit dem Rekordvolumen 2007 von rd. EUR 115 Milliarden verbunden mit einer schwierigen Situation auf den Kapitalmärkten bewirkte eine unerwartet hohe Nachfrage nach den staatlichen Dienstleistungsprodukten Exporthaftungen in Form von Garantien und Wechselbürgschaften. Die Nachfrage war besonders stark bei den Internationalisierungsprodukten Beteiligungsgarantien und Wechselbürgschaften zur Finanzierung von Beteiligungen v.a. in Mittel- und Osteuropa.

Da der bestehende Haftungsrahmen von EUR 45 Milliarden bereits weitgehend ausgenützt ist (per Stichtag 24. Oktober 2008: EUR 42,5 Mrd.) besteht Handlungsbedarf, um diese für die Konkurrenzfähigkeit der österreichischen Exportwirtschaft wichtigen Produkte auch weiterhin in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung stellen zu können.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

§ 3 Abs. 1 AusfFG als Verfügung über Bundesvermögen unterliegt gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht der Mitwirkung des Bundesrates.

Zu Z 1 (§ 3 Abs. 1):

Die Begründung für die Erhöhung um EUR 5 Milliarden (von bisher EUR 45 Milliarden auf EUR 50 Milliarden) liegt in der erwarteten Inanspruchnahme des AusfFG- Verfahrens durch Exportunternehmen bzw. Investoren. Die AusfFG- Haftungsinstrumente bilden zudem einen wichtigen Teil exportoffensiver Maßnahmen zur Stützung der Konjunktur.

Der jährliche Netto-Zuwachs an Haftungen betrug mit Ausnahme der aktuellen marktbedingten Sondersituation in den letzten 10 Jahren zwischen EUR 1 – 2 Milliarden. Unter Berücksichtigung von Rückflüssen und abreifender Garantien bzw. Wechselbürgschaften wird gerechnet, dass mit dieser Erhöhung während der Gültigkeitsdauer des AusfFG, i.e. bis Ende 2012 das Auslangen gefunden wird.