384/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Einrichtung einer Pflichtschule in den Erstaufnahmelagern Traiskirchen und Thalham nach dem Vorbild der Heilstättenschulen

 

In den Erstaufnahmestellen in Traiskirchen und Thalham sind ständig zahlreiche Familien mit schulpflichtigen Kindern untergebracht. Zumeist beläuft sich der Aufenthalt dort nur einige Tage oder Wochen, manche warten aber auch einige Monate auf Unterbringung in einem Flüchtlingsheim im Bundesgebiet. Da die Aufenthaltsdauer dieser Familien sehr unterschiedlich und schwer vorhersehbar ist, kann keine Integration der Kinder an den Pflichtschulen der betreffenden Orte vorgenommen werden. Diese wäre den Schulen auch nicht zumutbar.

 

Dennoch wäre es wichtig den Kindern sofort nach ihrer Ankunft in Österreich Schulunterricht zuteil werden zu lassen. Dies hilft, den Alltag in der Erstaufnahmestelle zu strukturieren, fördert das Zusammenleben unterschiedlichster Kulturen in der Erstaufnahmestelle und vermittelt erste Deutschkenntnisse.

 

Für Flüchtlingskinder ist es auch überaus wichtig, die Gepflogenheiten des Schulunterrichts in Österreich kennen zu lernen. LehrerInnen an Pflichtschulen, die Flüchtlingskinder in ihre Klassen integrieren, beklagen, dass diese Kinder bzw. deren Eltern mit Koedukation, Mitteilungsheften, Hausaufgaben und Vormittagsunterricht häufig nichts anfangen können. Neben diesen Voraussetzungen können an einer Schule in der Erstaufnahmestelle auch die Bildungsstände erhoben werden. Etwa wann der letzte reguläre Schulbesuch und auf welcher Schulstufe er stattgefunden hat, welche Sprachen das Kind spricht, in welcher Schriftsprache es alphabetisiert wurde.

 

Vorbild für die Pflichtschulen in den Erstaufnahmestellen sollen die Heilstättenschulen in Krankenhäusern sein. Diese sind organisatorisch darauf ausgelegt mit Kindern auch nur wenige Tage oder Wochen zu arbeiten, mit unterschiedlichen Leistungsniveaus und in Kleingruppen zu unterrichten. Ein dauerhafter Schulbesuch ist in dieser Schulform nicht vorgesehen, die Erstbeschulung von Flüchtlingskindern wäre aber in dieser Organisationsform bestens möglich.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert in den Erstaufnahmestellen für Flüchtlinge in Traiskirchen und Thalham Pflichtschulen nach dem Vorbild der Heilstättenschulen zu errichten. Flüchtlingskinder im schulpflichtigen Alter sollen dort bereits in den ersten Tagen und Wochen ihres Aufenthaltes Unterricht erhalten, der Bildungsstand soll erhoben, erste Deutschkenntnisse und die Gepflogenheiten des Unterrichts in Österreich vermittelt werden.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.