410/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.01.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Legalisierung des Kunstfluges für Hänge- und Paragleiten

 

 

 

Kunstflug für Hänge- und Paragleiter ist in Österreich derzeit noch nicht speziell geregelt. In Österreich verbieten die allgemeinen Regeln für Kunstflug diesen unter 500 Meter über Grund, über Menschenansammlungen bzw. über dicht besiedeltem Gebiet, sofern keine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Da die für Kunstflug verwendeten Gleitschirme zudem meist über keine Zulassung für den Betrieb in Österreich verfügen, ist Gleitschirmakrobatik praktisch nicht zulässig.

 

Im Jahr 2006 wurde vom Weltluftsportverband die 1. offizielle Weltmeisterschaft im Kunstflug der Hänge und Paragleiter durchgeführt.

 

Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Bestimmungen ist es den österreichischen Piloten nicht möglich, für die internationalen Bewerbe in Österreich zu trainieren. Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sind mittlerweile veraltet und in keinster Weise dem aktuellen Entwicklungsstand des Fluggerätes angepasst.

 

Das sehr erfolgreiche inoffizielle Nationalteam kann nur sehr kostenintensiv und ohne Unterstützung im Ausland trainieren. Interessiertem Nachwuchs ist es fast unmöglich, sich in dieser Sportart weiter zu entwickeln. Zudem ist es sehr schwierig, ein Kunstfluggerät ohne Gütesiegel zu versichern.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, dem Nationalrat schnellst möglich eine Novelle insbesondere zum Luftfahrtgesetz, der Luftverkehrsregeln 1967 und der Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006 zuzuleiten, die die Ausübung des Kunstfluges für Hänge- und Paragleiter in Österreich ermöglicht und die eindeutige Regelungen bezüglich der zum Kunstflug verwendeten Hänge- und Paragleiter sowie deren Versicherung sicherstellt.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.