415/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.01.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Dr. Graf

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Bündelung der Forschungskompetenzen in einem Ministerium

 

Immer wieder wird seit längerem seitens der Wissenschaft und Forschung gefordert, die Forschungskompetenzen in einem Ressort zu bündeln.

 

Beispielsweise haben im Jahr 2007 Professor Ardelt, damals als Rektor der Universität Linz, und Professor Winckler, Rektor der Universität Wien, verlangt, die Inhalte und die Instrumente der Förderung der Forschung in einem Ressort zu vereinen und ihre Forderung wie folgt begründet: "Wie die Wirtschaftsförderung im Wirtschaftsministerium, die Förderung der Landwirtschaft im Landwirtschafts-ministerium angesiedelt ist, ist es im Interesse der Wissenschaft, dass der FWF dem Wissenschaftsministerium zugeordnet wird, weil der FWF vor allem für Grundlagenforschung und damit für Universitäten von zentraler Bedeutung ist".

Aber nicht nur die Grundlagenforschung, auch die Förderung der anwendungsorientierten Forschung, die in der FFG angesiedelt ist, welche dem BMVIT und dem BMWA zugeordnet ist, soll nach der Überzeugung der Antragsteller in die Kompetenz des Wissenschaftsministeriums gegeben werden.

 

Auf längere Sicht gesehen sollen alle Forschungsagenden, die derzeit vom Landwirtschaftsministerium über das Sozial- und Gesundheitsministerium, das Unterrichtsministerium, das Wirtschafts- und das Verkehrsministerium bis zum Wissenschaftsministerium verstreut sind, im Wissenschaftsministerium gebündelt werden.

 

Die beantragte Zusammenführung der bisher auf Wirtschaftsministerium und Verkehrsministerium aufgeteilten Forschungszuständigkeiten im  Wissenschafts-ministerium stellt für die Antragsteller nur den ersten Schritt auf dem richtigen Weg dar.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachfolgenden

 


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungs-vorlage zuzuleiten, die alle Forschungskompetenzen im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung bündelt.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss beantragt.