419/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.01.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Dr. Graf

und weiterer Abgeordneter

 

 

 

betreffend Erhöhung der Finanzierung der Fachhochschulen

 

 

 

Die Finanzierung der FH-Studiengänge unterscheidet sich von der üblichen Form der Hochschulfinanzierung. Eine stärkere Betonung betriebswirtschaftlicher Aspekte soll dadurch erreicht werden, dass auf jener Ebene, auf der die sachlichen Entscheidungen getroffen werden, Anreize zu einem effizienten Umgang mit knappen Ressourcen geboten werden.

 

Auf der Basis des jeweils gültigen Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplans verpflichtet sich der Bund die Kosten einer vereinbarten Zahl von Studienplätzen zu übernehmen. Es handelt sich um das Finanzierungskonzept der Studienplatzbewirtschaftung. Die für die Finanzierung von FH-Studiengängen zentrale Kennzahl sind die Kosten eines Studienplatzes. Um Anreize für Mischfinanzierungssysteme zu schaffen, übernimmt der Bund nur rund 90 % der jährlichen Normkosten eines Studienplatzes.

 

Die Österreichischen Fachhochschulen können auf eine beeindruckende Erfolgsgeschichte zurückblicken. Während 2001 noch 14.338 Student/innen an den Fachhochschulen gezählt wurden, hat sich die Zahl bis 2008 mit über 31.000 Student/innen mehr als verdoppelt. Allein heuer wird mit 7.600 Absolvent/innen ein neuer FH-Absolvent/innenrekord erwartet. Damit gibt es in Summe bereits über 35.000 Fachhochschulabsolvent/innen. 2008 werden in Österreich 281 Fachhochschulstudiengänge angeboten.

 

Unter anderem starteten im letzten Jahr neue Lehrgänge zur Pflegeausbildung und Sporttrainerausbildung. Durch das breite Spektrum an berufsbegleitenden Studiengängen – 30 % werden berufsbegleitend geführt – und durch die dezentrale Struktur haben Österreichs Fachhochschulen eine bessere soziale Durchmischung als Universitäten. 63 % der Erstsemestrigen haben Eltern mit Pflichtschulabschluss, Lehre oder Fachschule. An Universitäten sind es vergleichsweise 51 %.

 

Seit der Festlegung der Finanzierung der Fachhochschulen im Jahr 1993 beträgt der Verbraucherpreisindex 34%, der Bundeszuschuss wurde seitdem nicht angepasst.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Umsetzung einer durchschnittlichen Erhöhung des Bundesbeitrages zur Finanzierung der Fachhochschulstudienplätze pro Studienplatz um 34% zum Inhalt hat.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss beantragt