422/A XXIV. GP

Eingebracht am 22.01.2009
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Antrag

der Abgeordneten Westenthaler, Scheibner, Mag. Stadler,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930 idgF, geändert wird

 

„Es besteht Einigkeit im Nationalrat, dass man kürzere Sommerpausen wolle. Also müsse man darüber nachdenken, im Rahmen der Geschäftsordnungsreform jenen Verfassungsartikel zu korrigieren, in dem die zweimonatige sitzungsfreie Zeit festgeschrieben ist“, betonte die Präsidentin des Nationalrates in einem Medienbericht vom 5. Jänner 2009.

Mit dieser Ankündigung greift die Präsidentin des Nationalrates eine langjährige Forderung des BZÖ auf, weshalb die unterzeichneten Abgeordneten ggstdl. Antrag mit hohen Erwartungen an dessen baldige Umsetzung vorlegen. Die österreichische Bevölkerung erwartet zu Recht, dass die Politiker und das Parlament handlungs- und entscheidungsfähig sind. Es wird daher vorgeschlagen die Sommerpause auf einen Monat zu verkürzen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen sohin folgenden

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930 idgF, geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl I Nr. 2/2008, wird wie folgt geändert:

Artikel 28 Abs. 1  lautet:

„(1) Der Bundespräsident beruft den Nationalrat in jedem Jahr zu einer ordentlichen Tagung ein, die nicht vor dem 1. September beginnen und nicht länger als bis zum 31. Juli des folgenden Jahres währen soll.“

 

In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf die Erste Lesung die Zuweisung an den Verfassungsausschuß beantragt.

Wien, am 22. Jänner 2009