434/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.01.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Windholz

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend eines Unternehmensfinanzierungsrettungspaketes

 

Mit dem vom Nationalrat beschlossenen „Bankenrettungspaket“ wurde eine staatliche Hilfsmaßnahme in einem Gesamtumfang von 90 Milliarden Euro für Banken und Versicherungen geschnürt, was zur Stabilisierung des Finanzmarktes und zur Sicherung des österreichischen Wohlstandes notwendig war.

Im Rahmen der Vorverhandlungen des Bankenpaketes vertrat das BZÖ vehement die Ansicht, dass die Begünstigungen nur unter strengen Auflagen und Bedingungen gewährt werden dürfen und präsentierte einen Abänderungsantrag, dessen Inhalt größtenteils in die §§ 2 Abs. 5 Finanzmarktstabilitätsgesetz und § 1 Abs. 4 Interbankmarktstärkungsgesetz Eingang gefunden hat. Insoweit sind die Regelung der §§ 2 Abs. 5 Nr. 1 Finanzmarktstabilitätsgesetz und 1 Abs. 4 Interbankmarktstärkungsgesetz zu nennen, wonach innanspruchnehmende Kreditinstitute insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit Krediten zu versorgen haben.

 

Allerdings ist zwischenzeitlich belegbar, dass die Kreditvergabebereitschaft trotz der – auch von den Banken geforderten - schnellen Umsetzung  des Bankenrettungspaketes ins Stocken geraten ist. Dieser Umstand betrifft insbesondere Unternehmen, die dringend auf Kredite angewiesen sind, um notwendige Investitionen zu tätigen und ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Dies ist insbesondere aus dem Blickwinkel bedenklich, da mit dem wirtschaftlichen Erfolg eine Vielzahl von Arbeitsplätzen verbunden sind, die es zu erhalten gilt. Dies dürfte jedoch ohne ausreichende Finanzierungsquellen in kürzester Zeit nicht mehr möglich sein, so dass ein staatliches Handeln dringend geboten ist.

 

Ein erhebliches Problem liegt weiters darin, dass die Banken erhebliche Risikoaufschläge von Unternehmen - und das selbst dann, wenn diese eine gute Bonität aufweisen- verlangen. Diese liegen in der Höhe von bis zu sechs Prozent, so dass die Gesamtbelastungen bei acht bis neun Prozent angesiedelt sind.

 

Aufgrund der aufgezeigten Probleme fordert das BZÖ, dass ein Unternehmensfinanzierungsrettungspaket geschnürt wird, mit dem die Unternehmensfinanzierung sichergestellt wird. Entsprechend dem Bankenrettungspaket sind vom Staat Garantien für Unternehmen zu übernehmen, um so den Risikoaufschlägen der Banken die Grundlage zu entziehen und die Gesamtzinsbelastungen wieder auf ein übliches Maß zu reduzieren. Das Unternehmensfinanzierungsrettungspaket ist aus den Mitteln des bereits beschlossenen Bankenrettungspaketes zu finanzieren.  

 

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden 

 
 
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
 
Der Nationalrat wolle beschließen:
 

„Das Bundesministerium für Finanzen wird ersucht, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den der Staat ermächtigt wird, Garantien für Kredite von Unternehmen zu geben.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt.

 

Wien, 22.01.2009