444/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 17.02.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Kickl

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend die Einrichtung eines Solidaritätsfonds für die Opfer der Wirtschaftskrise.

 

Die Folgen der weltweiten Wirtschaftskrise sind in der österreichischen Realwirtschaft angekommen. Laut aktueller Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes OGM (vgl. profil 8/09 unter der Überschrift: „Vom Abwärtstrend bei BZÖ und Grünen profitieren nur ÖVP und FPÖ“) fürchtet fast jeder Dritte um seinen Arbeitsplatz oder den eines Verwandten; 42 % haben ihren Lebensstil bereits geändert, oder planen dies zu tun, und eine relative Mehrheit von 47 % meint, die Regierung tue nicht genug gegen das Wirtschaftstief.

 

Es muss davon ausgegangen werden, dass immer mehr Personen  durch das soziale Netz nicht aufgefangen werden. Für solche Härtefälle muss daher bereits jetzt Vorsorge getroffen werden.

 

Andererseits erfreuen sich sehr viele Österreicher und Österreicherinnen, die in geschützten Bereichen wie z.B. dem öffentlichen Dienst, ausgegliederten Unternehmen oder der Politik und dem politiknahen Bereich  tätig sind, weiterhin über automatisch steigende Gehälter und meist unkündbare Dienstverhältnisse. Vor dem Hintergrund einer sich dramatisch verschärfenden Wirtschaftslage erscheint eine solche systemimmanente Privilegierung zunehmend anachronistisch. Im Interesse einer sozial ausgewogenen Bewältigung der Wirtschaftskrise ist daher ein Solidarbeitrag solcher Personen angezeigt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher  folgenden

 


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die – zur Bewältigung der Folgen der Wirtschaftskrise - die Einrichtung eines Solidaritätsfonds für Härtefälle zum Inhalt hat. Dieser Fonds soll aus angemessenen, verpflichtend abzuführenden Solidaritätsabgaben jener Personen, die in geschützten Bereichen tätig sind, gespeist werden.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.