50/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 25.11.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Gradauer, Neubauer, Weinzinger
und weiterer Abgeordneter

betreffend die Fertigstellung der AKW-Blöcke 3 und 4 im slowakischen Mochovce

Im Jahr 1983 begann die damalige tschechoslowakische Regierung mit dem Bau eines AKW in Mochovce mit vier Reaktoren der sowjetischen Baureihe WWER 440/213. Diese Baureihe weist allerdings gravierende Sicherheitsdefizite auf, wie das Fehlen einer druckfesten Schutzhülle. Dies ist mit dem Risiko einer wesentlich höheren Wahrscheinlichkeit verbunden, dass im Fall eines Störfalls oder dem Absturz eines Flugzeuges größere Mengen radioaktiver Substanzen freigesetzt werden.

Auf Grund fehlender Finanzierung wurden in den 80er Jahren nur zwei der geplanten vier Reaktoren fertig gestellt. Die Realisierung dieser beiden Reaktoren wurde nun, 15 Jahre nach Baustopp und 20 Jahre nach Erteilung der Bauerlaubnis wieder in Angriff genommen. Die Menschen in Mitteleuropa werden dadurch einem erheblichen Sicherheitsrisiko ausgesetzt, obwohl dies durch die Erhöhung der Energieeffizienz, den Ausbau erneuerbarer Energiequellen oder der Kraft-Wärme- Kopplung nicht erforderlich wäre.

In einer Volksabstimmung entschied sich das italienische Volk 1987 für den Ausstieg aus der Atomstromproduktion. Die italienische Regierung ist Großaktionär des Unternehmens Enel, welches Mehrheitseigentümer des slowakischen Stromversorgers SE a.s. ist, und umgeht durch die Erweiterung in Mochovce den Volksentscheid von 1987 zum Ausstieg aus der zivilen Nutzung der Kernenergie.

Am 25. Februar 1991 wurde in Espoo (Helsinki, Finnland) die UNECE (United Nations Economic Commission for Europe)-Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) unterzeichnet. Die Espoo-Konvention ist ein Instrument der UN-Wirtschaftskommission für Europa, das die Beteiligung betroffener Staaten und deren Öffentlichkeit an UVP-Verfahren bei Vorhaben in anderen Staaten mit möglicherweise erheblichen grenzüberschreitenden Auswirkungen zwischen den ECE-Staaten regelt. Durch die Verwendung bzw. Erneuerung einer Baugenehmigung aus der Zeit des kommunistischen Regimes unternimmt der Atomstromkonzern den Versuch die EU-UVP-Richtlinie sowie die Espoo-Konvention zu umgehen.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sie möge

an die slowakische Regierung offiziell herantreten und

       auf die gravierenden Sicherheitsdefizite der am Standort Mochovce
verwendeten Reaktoren der sowjetischen Baureihe WWER 440/213 hinweisen

       ersuchen, von der geplanten Fertigstellung der Blöcke 3 und 4 des AKW Mochovce mit Rücksicht auf die Sicherheit der Menschen in Mitteleuropa Abstand zu nehmen

       auf den völlig inakzeptablen Versuch der Umgehung der EU-UVP-Richtlinie sowie der Espoo-Konvention durch die Verwendung bzw. Erneuerung einer Baugenehmigung aus der Zeit des kommunistischen Regimes hinweisen.

an die italienische Regierung offiziell herantreten und

       in Zusammenhang mit den erwähnten Sicherheitsdefiziten und dem geplanten Ausbau auf die besondere Verantwortung als Großaktionär von Enel, dem Mehrheitseigentümer des slowakischen Stromversorgers SE a.s. aufmerksam machen

       auf die Unvereinbarkeit dieses besonders risikoreichen Projektes mit dem von Italien beschlossenen und realisierten Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie hinweisen

       auf den völlig inakzeptablen Versuch der Umgehung der EU-UVP-Richtlinie sowie der Espoo-Konvention hinweisen

       über Kontakt auf der Ebene der Umweltminister auffordern, gemeinsam die Umgehung der EU-UVP-Richtlinie und der Espoo-Konvention zu unterbinden.

den EU-Rat, die EU-Kommission sowie die Abgeordnete des Europäischen Parlaments

       auf die bereits angesprochenen Sicherheitsdefizite der am Standort Mochovce verwendeten Reaktoren hinweisen

       auf den völlig inakzeptablen Versuch der Umgehung der EU-UVP-Richtlinie sowie der Espoo-Konvention hinweisen."

Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.