502/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 26.02.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Abschaffung der Selbstbehalte 

 

 

 

„Selbstbehalte widersprechen dem generellen Prinzip, dass Leistungen der Krankenversicherungen unabhängig vom Erkrankungsrisiko zu finanzieren sind. Selbstbehalte diskriminieren ärmere und kranke Menschen. - Bereits jetzt sind die Befreiungen von Selbstbehalten so restriktiv geregelt, dass manchen Menschen der Zugang zu modernen medizinischen Leistung praktisch verwehrt ist“, so Josef Staudinger, Präsident der Arbeiterkammer Niederösterreich.

 

Die Finanzkrise schlägt voll auf österreichische Patienten durch. Viele können sich notwendige Behandlungen beim Arzt nicht mehr leisten.

Die derzeitige Finanz- und Wirtschaftskrise ist bei den Patienten angekommen und hat weitreichende Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung.

 

Derzeit müssen Patienten bei vielen medizinischen Leistungen wie Brillen, Hörgeräten, orthopädischen Einlagen, Zahnspangen und Zahnprothesen Selbstbehalte zahlen bzw. bei manchen Leistungen wie Zahnkronen die gesamten Kosten selbst tragen. Im Unterschied zur Rezeptgebühr gibt es bei den Selbstbehalten für sozial Schwächere keine Befreiung, auch eine soziale Staffelung bezüglich der Höhe der Selbstbehalte ist nicht vorgesehen, was zu einer klassischen Zweiklassen-Medizin führt.

 

So werden etwa im zahnärztlichen Bereich für eine Totalprothese, die ca. 1.500.- € kostet, von der Wiener Gebietskrankenkasse nur 50% der Kosten übernommen, das heißt 750.- € sind vom Patienten in Eigenleistung zu zahlen; für eine Zahnspange für Kinder werden unabhängig von den tatsächlichen Kosten 372.- € pro Jahr übernommen. Gerade in wirtschaftlich schwächeren Zeiten stellen Summen wie diese aber vor allem für viele Familien oder für Pensionisten unzumutbare und untragbare Belastungen dar.

 

 

Als negative Folge werden entsprechende Behandlungen entweder gar nicht durchgeführt oder die betroffenen Patienten wandern ins Ausland ab, wo diese Leistungen, aufgrund der fehlenden Sozialstandards zu einem viel niedrigeren Preis angeboten werden.

 

Beim Gesundheitstourismus österreichischer Patienten ins Ausland, gibt es noch dazu das Paradoxon, dass die sozialen Krankenkassen die im Ausland anfallenden Kosten nach Vorlage einer Rechnung bezahlen.

 

Gesundheitstourismus ist gefährlich für die Patienten, erst unlängst ist eine Patientin aus dem Burgenland nach einer Fettabsaugung im Ausland verstorben, und schädlich für die Volkswirtschaft, da man davon ausgehen muss, dass rund 200 Mill.€ an Volksvermögen so ins Ausland fließen.

Es muss im Interesse aller Beteiligten sein, den österreichischen Patienten von der unsozialen Last der Selbstbehalte zu befreien, und so der österreichischen Wirtschaft die notwendigen Mittel zuzuführen.

 

Für die Volkswirtschaft entsteht durch den gänzlichen Verzicht auf eine Behandlung aus finanziellen Gründen bzw. durch das Abwandern österreichischer Patienten ins Ausland ein enormer Schaden; Österreich gehen allein durch den Gesundheitstourismus jährlich rund 200 Mio. € verloren, zusätzlich kommt es zu einem hohen Verluste an Arbeitsplätzen (beispielsweise bei Berufen wie Optiker, Zahntechniker, Medizinhandel etc.).

 

Die österreichischen Ärzte und die assoziierten Berufe gehören zu den am besten kontrollierten Berufsgruppen mit einem Höchstgrad an Moral und Ethik, für den Patienten ein unbezahlbarer Wert.

 

Ziel muss ein finanziell barrierefreier Zugang zur bestmöglichen Behandlung sein - eigentlich eine Selbstverständlichkeit für einen Sozialstaat. Die bestehenden Selbstbehalte sind nichts anderes als eine Strafsteuer für kranke Menschen und die Vorstufe zur Zweiklassen-Medizin. Es ist dringend notwendig, dass die Selbstbehalte überarbeitet werden, um eine sozial gerechte Staffelung dieser Krankenstrafsteuer zu erreichen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Gesundheit werden aufgefordert, umgehend eine Abschaffung bzw. eine soziale Staffelung bei sämtlichen derzeitigen Selbstbehalten im medizinischen Bereich sicherzustellen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.