516/A XXIV. GP

Eingebracht am 11.03.2009
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Antrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930,  zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 2/2008 wird wie folgt geändert:

 

In Art. 87a  Abs. 1 werden die Worte „in Zivilrechtssachen“ gestrichen.

 

 

 

Begründung:

 

Bereits seit längerer Zeit wird diskutiert, Rechtspfleger auch in Strafsachen einzusetzen, wobei insbesondere daran gedacht wird, ihnen Kostenbestimmungen zu übertragen.

 

Um dieses Vorhaben umsetzen zu können, muss die Beschränkung des Art. 87a

B-VG „auf Zivilrechtssachen“ entfallen.

 

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Verfassungsausschuss zuzuweisen.