52/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 25.11.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Hofer und
weiterer Abgeordneter

betreffend Streichung ungerechtfertigter Privilegien türkischer Staatsbürger

Für türkische Staatsbürger sieht Österreich aufgrund des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei ganz besondere Erleichterungen vor. Sie bekommen bereits nach 4 Jahren rechtmäßiger Beschäftigung oder nach 5jähriger Anwesenheit im Inland, wenn ein Familienangehöriger regulär zum Arbeitsmarkt zugelassen ist, auf Antrag sofort einen Befreiungsschein, der ihnen einen uneingeschränkten Zugang zum gesamten österreichischen Arbeitsmarkt gewährleistet (§ 4c Abs. 2 Ausländerbeschäftigungsgesetz).

Weiters bekommen türkische Staatsbürger einen deutlich erleichterten Zugang zum österreichischen Familienbeihilfensystem. Sie müssen dazu lediglich einen Wohnsitz im Inland haben und die Kinder müssen sich im Inland aufhalten. Dies stellt eine eindeutige Bevorzugung gegenüber allen anderen Bürgern von Drittländern und unter gewissen Voraussetzungen sogar gegenüber EU-Bürgern dar (diese müssen in Österreich beschäftigt sein, um den Anspruch zu erwerben).

Angesichts der besonderen sozialen und kulturellen Schwierigkeiten bei der Integration von türkischen Staatsbürgern in eine europäische Gesellschaft ist kein ersichtlicher Grund zu finden, wieso Österreich an diesen Bestimmungen festhalten sollte. Diese nicht rechtfertigbare Bevorzugung ist abzulehnen, deshalb sollen die Sonderregelungen für türkische Staatsbürger durch eine Revision des Assoziationsabkommens mit der Türkei ersatzlos gestrichen werden.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für eine Revision des bestehenden Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei einzusetzen, um die Sonderregelungen für türkische Staatsbürger im Europäischen Wirtschaftsraum ersatzlos zu streichen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.