533/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 12.03.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Themessl, Vilimsky, Gradauer, Hofer

und anderer Abgeordneter

 

betreffend Abschaffung der Normverbrauchsabgabe

 

 

In Österreich waren bis vor kurzem um die 350.000 Menschen in Produktion, Handel und Reparatur von Kraftfahrzeugen beschäftigt; 70.000 davon direkt im Fahrzeug-handel und Gewerbe. Die derzeitige Wirtschaftskrise setzt aber vor allem der Autobranche zu, viele Arbeitsplätze sind bereits verloren gegangen bzw. sind extrem gefährdet; große und ehemals sehr erfolgreiche Unternehmen stehen vor dem Bankrott. Nach Angaben von Oberösterreichs Autoindustrie haben bislang schon mehr als 5.000 der Anfang Oktober 2008 rund 80.000 Beschäftigten ihre Arbeit verloren.

 

Der Neuwagenverkauf muss unbedingt angekurbelt werden, wobei aber die von der EU aufgezwungene Verschrottungsprämie für Österreich keine positiven Auswirkungen hat. Ein Ansatz, der Wirtschaftskrise entgegenzusteuern, ist die Abschaffung der NoVA, die ohnehin nur ein Ersatz für die vor vielen Jahren weggefallene Luxussteuer gewesen ist. Dies würde zu einem sofortigen Verbilligungspotential von durchschnittlich rund 10 Prozent führen.

 

Der ÖAMTC beispielsweise kann sich vorstellen, dass in Zukunft das CO2-Element in der Kfz-Steuer stärker berücksichtigt wird, wenn es gleichzeitig zu einer Abschaffung der NoVA kommt.

 

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) richtet sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch bzw. nach dem Hubraum und reicht bis zu 16% der Bemessungsgrundlagen. Die Normverbrauchsabgabe ist einmalig beim Fahrzeugkauf zu entrichten. Auf EU-Ebene arbeitet man bereits an einem Richtlinien-Vorschlag, in dem es um die generelle Abschaffung von Zulassungsabgaben wie der NoVA und eine Verstärkung des CO2-Elements in der Kfz-Steuer geht.


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Abschaffung der Normverbrauchsabgabe vorsieht.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.