538/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 12.03.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend österreichweite Arzneimittel-Hotline für Blinde

 

 

 

Laut dem Behindertenbericht 2008 (III-23 d.B., XXIV. GP) haben in Österreich 318.000 Menschen eine dauerhafte Sehbeeinträchtigung, das sind 3,9 Prozent der Bevölkerung.

 

Trotz dieser großen Zahl an blinden und sehbehinderten Menschen sind für diese im Moment die Beipackzettel von Medikamenten nicht zugänglich. Zwar sind die meisten Arzneimittel mittlerweile mit einem Aufdruck in Brailleschrift versehen, die (lebens-)wichtigen Informationen für deren Verwendung sind für blinde- und sehbehinderte Menschen jedoch nicht lesbar.

 

In Tirol wurde daher im Jahr 2007 vom Österreichischen Apothekerverband das Pilotprojekt "Arzneimittel-Hotline für Blinde" gestartet. Unter einer kostenlosen Servicenummer erhalten Blinde und stark sehbehinderte Menschen von einem ausgebildeten Apotheker wichtige Informationen aus den Beipacktexten der Medikamente. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit diesem Projekt ist eine Ausdehnung auf ganz Österreich wünschenswert und sinnvoll.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Gesundheit werden aufgefordert, umgehend eine österreichweite kostenfreie Servicenummer für Gebrauchsinformationen zu Arzneispezialitäten zu installieren.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.