543/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 12.03.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Strache, Themessl, Weinzinger

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Reduzierung der Politikerbezüge sowie der Bezüge der leitenden Beamten um 4%

 

Die Auswirkungen der Finanzkrise auf die reale Wirtschaft werden immer stärker; die Wirtschaftsprognosen müssen in immer kürzer werdenden Abständen nach unten revidiert werden. Kündigungen in bisher gesunden Unternehmen drohen zur traurigen Alltäglichkeit zu werden.

 

Aktuell gehen Wirtschaftsforscher davon aus, dass sich die Arbeitslosenzahlen in Österreich drastisch vervielfachen werden. Bis Herbst 2009 droht eine Verdoppelung der Arbeitslosen auf rund 600.000 Menschen. Und - je länger die Krise dauert, desto teurer wird sie für den Staatshaushalt.

 

100.000 Arbeitslose kosten die öffentlichen Budgets rund 2,5 Mrd. Euro mehr, so die ökonomische "Faustregel". Neben den Ausgaben für Arbeitslosengeld kommen auch die Ausfälle an Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Daher heißt es, jetzt handeln!

 

In Zeiten der Wirtschaftskrise und einer damit einhergehenden massiv steigenden Arbeitslosigkeit gibt es dennoch eine nicht geringe Zahl von Privilegierten, die weit überdurchschnittlich verdienen und deren Bezüge sowohl hinsichtlich deren Höhe als auch deren automatische jährliche Steigerung gesetzlich festgelegt sind.

 

Eine Reduzierung dieser Gehälter der höchsten Staatsfunktionäre, Politiker sowie der leitenden Beamten um vier Prozent bringt Einsparungen von rund 8 Millionen Euro. Die Streichung der automatischen Erhöhung der Politikergehälter birgt zusätzliches Einsparungspotential.

 


Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten die vorsieht, dass

1.      Die Gehälter für die im BezBegrBVG und im BBezG genannten Funktionen um 4 % reduziert werden.

2.      Die automatische jährliche Anpassung dieser Gehälter gem. § 3 BezBegrBVG nicht mehr stattfindet.

3.      Die Gehälter der leitenden Funktionäre, Beamten und Vertragsbediensteten von Bund, Ländern, Gemeinden und allen anderen Institutionen des „geschützten Bereiches“, um 4 % reduziert werden.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.