544/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 12.03.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Carmen Gartelgruber

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend die Ergreifung von Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungs-situation islamischer Mädchen und Frauen

 

 

Laut Anfragebeantwortung 423/AB, XXIV. GP des BMUKK vom 03.02.2009, Geschäftszahl:BMUKK-10.000/0262-III/4a/2008, ist es eine wichtige Aufgabe der Bildungspolitik, für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft, die Chance auf eine bestmögliche Bildung und Ausbildung sicherzustellen. Alle Kinder und Jugendlichen sollen optimal gefördert werden, um ihre Potentiale zu stärken und auszubauen, Benachteiligungen sollen ausgeglichen und Chancen-Gerechtigkeit hergestellt werden.

 

So müssten Jugendliche optimal auf ihrem Bildungsweg begleitet und beraten werden, weshalb die Bildungs- und Berufsberatung eine zentrale Rolle einnähme. Spezielle Projekte und Initiativen würden Jugendliche in ihren Bildungs- und Berufsentscheidungen unterstützen, wobei es für benachteiligte Zielgruppen besondere Angebote gäbe.

 

Gemäß Regierungsprogramm werde mit dem Ausbau und der Weiterentwicklung der Berufsorientierung und der Bildungsberatung auf der 7., 8. und 9. Schulstufe ein Schwerpunkt gesetzt. Zudem habe man mit der Neuen Mittelschule, der frühen sprachlichen Förderung, den Sprachförderkursen an den Schulen, dem Ausbau der schulischen Tagesbetreuung und der Berufsmatura zahlreiche wichtige Maßnahmen gesetzt.

 

Von Experten und Beobachtern des Ausbildungsmarktes wird dennoch seit geraumer Zeit davon berichtet, dass Mädchen aus dem islamischen Kulturkreis nach Abschluss ihrer Pflichtschulausbildung keine weiterführende Ausbildung besuchen und damit offenbar dauerhaft dem Arbeitsmarkt entzogen werden sollen.  Dabei soll es sich keinesfalls um Einzelfälle, sondern um ein häufig zu beobachtendes Phänomen handeln. Dadurch wird die weitere Zukunft der Betroffenen in den Schoß ihrer Familien gelegt, eine eigenverantwortliche Entwicklung wird erschwert, islamische Familienbilder werden zementiert.

 

Mehrere Studien im Bildungsbereich widmen sich dem Thema Bildung und Migration, etwa die PISA-Zusatzuntersuchung der OECD „Where immigrant students succeed – a comparative review of performance and engagement in PISA 2003“.

 

In der auf Grundlage des Bildungsdokumentationsgesetzes durchgeführten Bildungsdokumentation ist das Religionsbekenntnis einer Schülerin/eines Schülers allerdings kein zentrales Erhebungsmerkmal, weshalb es auch keine entsprechenden Statistiken, die das Religionsbekenntnis abbilden, gibt. Diese könnten Grundlage weitergehender Maßnahmen zum Schutz der jungen moslemischen Frauen sein.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der bezüglich der Verbesserung der Ausbildungssituation moslemischer Mädchen folgende Maßnahmen vorsieht:

 

1.     eine Novelle des Bildungsdokumentationsgesetzes, sodass bei der auf Basis dieses Gesetzes durchgeführten Bildungsdokumentation das Religions-bekenntnis einer Schülerin/eines Schülers ein zentrales Erhebungsmerkmal wird

 

2.     die Einrichtung einer Ausbildungsdatenbank, welche den weiteren Ausbildungsweg von Schulabgängern beiderlei Geschlechts nach Ende der Pflichtschule festhält

 

3.     die Einrichtung eines speziellen Projekts der Bildungs- und Berufsberatung für moslemische Mädchen, vorerst befristet auf drei Jahre, samt begleitender und abschließender Evaluierung

 

4.     die Verpflichtung zur Führung von sogenannten „Integrationsgesprächen“ zur Bildungs- und Berufsberatung für Eltern moslemischer Mädchen

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsauschuss beantragt