565/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 12.03.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Spadiut, Ursula Haubner, Dolinschek, Markowitz,

Kollegin und Kollegen

betreffend Aufwertung der e-Card durch zusätzliche Funktionen

 

 

Mit der 56. ASVG-Novelle wurde dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger die Aufgabe übertragen, eine SV-Chipkarte (e-card) als Grundlage für ein elektronisches Verwaltungssystem (ELSY) in der österreichischen Sozialversicherung zu schaffen. Im Jahr 2005 wurde dann für die rund 8 Mio. Versicherten in Österreich der Großteil der e-cards ausgestellt, wobei die ausgestellten Karten für die PatientInnen mehr als nur ein Krankenschein in Scheckkartenformat sind. Denn die e-Card ist der Schlüssel zum Gesundheitssystem und ermöglicht durch die Bürgerkartenfunktion auch den Zugang zu Services des E-Government.

 

Österreichweit ist diese Karte bei allen Vertragsärzten und -einrichtungen gültig. Doch derzeit sind auf der e-card keine Gesundheitsdaten gespeichert, sondern nur die Personendaten des Karteninhabers, wie z.B. Titel, Name, Versicherungsnummer. Beim Einlesen der e-card wird nur überprüft, ob und bei welchem Krankenversicherungsträger ein Patient versichert ist. Die Rückseite der e-card ist als Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) gültig und ersetzt den „Urlaubskrankenschein“ bei Aufenthalten in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz.

 

Doch angesichts der Neugestaltung der e-Card für 2010 ist eine generelle Aufwertung dieser Karte dringend erforderlich. Mit einer längst fälligen Ausstattung könnte die e-Card als Personalausweis mit Foto insbesondere für PensionistInnen und Jugendliche verwendet werden, ohne zusätzliche Ausweise produzieren zu müssen. Für Jugendliche und PensionistInnen würde durch diese unbürokratische kostengünstige Lösung eine echte Verbesserung eintreten. Denn die e-Card mit Foto könnte als Ausweis nicht nur helfen, den Missbrauch einzudämmen, sondern böte z.B. auch die Möglichkeit, dass beispielsweise Jugendliche und PensionistInnen dadurch Vergünstigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln erhalten könnten.

 

Zudem sollten auf der e-Card nicht nur die Personendaten, sondern auch die Blutgruppe angegeben werden können. Zusätzlich müsste es zu einer Erweiterung der Funktion der e-Card kommen, damit im Interesse der PatientInnen die Karte auch Informationen über Medikamentenunverträglichkeit vermitteln kann. Damit könnte auch der Arzneimittelsicherheitsgurt umgesetzt werden.


Weiters könnte durch die Einführung eines an die e-card gekoppelten elektronischen Impfpasses die Dokumentation verbessert erreicht werden, zumal die Dokumentation von Impfungen in Österreich nicht einheitlich und in manchen Bereichen sogar lückenhaft erfolgt. Eine aktuelle Studie zum Thema e-Impfpass und Impfinformation in Österreich haben gezeigt, dass 57 Prozent der österreichischen Bevölkerung manchmal bis sehr oft die Auffrischung von Impfungen vergessen haben. Die Gründe dafür sind evident: Denn ein nicht unbeträchtlicher Anteil der österreichischen Bevölkerung besitzt zwei Impfpässe (21 %), wodurch immer wieder in mehreren Impfpässen nachgeschaut werden muss, wenn man sich einen Überblick über die potentiell anstehenden Auffrischungsimpfungen machen will. Zudem werden derzeit nur 6 % der österreichischen Bevölkerung von ihren Ärzten an Auffrischungsimpfungen erinnert. Daher würden rund 86 % der Bevölkerung eine automatische Verknüpfung des Impfpasses mit der e-Card begrüßen. Sogar 79 % der ÖsterreicherInnen würden einer Aufnahme von persönlichen Impfdaten in einer zentralen Datenbank zustimmen.

 

Aber auch Informationen über Notfalldaten oder das Vorhandensein von Patientenverfügungen könnten durch die zusätzliche Funktion der e-Card ermöglicht werden. Zudem könnte die e-Card für einen bestimmten Personenkreis Auskunft über die Eintragung in Registern beispielsweise über implantierte Herzschrittmacher, Defibrillatoren und Loop-Recorder geben.

 

Dabei muss aber allerhöchster Wert auf die Wahrung von Patientenrechten und der Einhaltung des Datenschutzes gelegt werden.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, beim vorgesehenen umfassenden Austausch der e-Cards im Jahr 2010 nachstehende zusätzlichen Funktionen auf Wunsch der Versicherten möglich zu machen und dem Nationalrat ehestmöglich die entsprechenden Gesetzesvorschläge zu übermitteln:

 

·         Nutzung als Personalausweis mit verpflichtendem Foto

·         Eintragung der Blutgruppe

·         Eintragung von Informationen über Medikamentenunverträglichkeiten

·         Nutzung zur Realisierung des Arzneimittelsicherheitsgurtes

·         Eintragung von Schutzimpfungen

·         Eintragung des Bestandes und Hinterlegungsorts von Patientenverfügungen

·         Eintragung von Notfalldaten

·         Eintragung von Informationen über die Registrierung z.B. von Implantaten, Medizinprodukten.“

 

Wien, am 12. März 2009

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss beantragt.