580/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 31.03.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln ernährt wurden

 

 

Seit April 2004 müssen entsprechend der EU-Verordnung 1829/2003 Futtermittel, die aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt werden, als solche gekennzeichnet werden, wenn deren Ausgangsstoffe zu mehr als 0,9 Prozent aus gentechnisch veränderten Produkten bestehen. Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind jedoch die tierischen Erzeugnisse wie Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden.

 

Eine kontrolliert gentechnikfreie Erzeugung ist ein besonderes Qualitätsmerkmal, das der Erwartung der überwiegenden Mehrheit der KonsumentInnen nach hochwertigen Lebensmitteln voll entspricht. Dass Gentechnik-Freiheit in großem Rahmen auch derzeit noch machbar ist, zeigt die Entscheidung von Betrieben der österreichischen Lebensmittelbranche wie Molkereien, Schlachtbetriebe, Lebensmittelhandelsketten, nur mehr Produkte in kontrolliert gentechnikfreier Qualität anzubieten. Dem Wunsch der KonsumentInnen nach einer klaren Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte wird jedoch in der EU-weit gültigen Kennzeichnungsregelung nicht Rechnung getragen.

 

Der hochrangige Agrarexperte der EU-Kommission Russell Mildon stellte sogar in Aussicht, „das eklatante Proteinversorgungsproblem der Viehwirtschaft in der EU durch raschere Zulassungen der Inverkehrbringung von GVO-Futtermittelimporten

entschärfen zu wollen“. Offenbar soll damit ein Signal an die Futtermittelexporteure USA, Brasilien und Argentinien gegeben und das Tor zur Gentechnik in der EU geöffnet werden. Alle drei Exporteure setzen auf den Anbau von gentechnisch verändertem Soja und Mais. Laut American Soybean Association (ASA) waren in den USA im Jahr 2007 95 Prozent der Sojaernte, in Argentinien 99 Prozent und in Brasilien mehr als 60 Prozent der Sojaernte aus dem Anbau von gentechnisch veränderten Sorten. Daher fordert die ASA im Gleichklang mit der EU-Futtermittelindustrie FEFAC neben schnelleren Zulassungsverfahren in der EU auch die Anhebung der Toleranzgrenze für unbeabsichtigte Verunreinigungen. „2% wären gerade praktikabel mit viel Aufwand, 5% wären realistisch“, so die Vertreter der US-Sojaproduzenten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

 

  1. sich für eine Anpassung der EU-Verordnung 1829/2003 hinsichtlich der Kennzeichnung tierischer Lebensmittel dahingehend einzusetzen, dass auch Produkte von Tieren (wie z.B. Fleisch, Milch und Eier), die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln ernährt wurden, kennzeichnungspflichtig werden

 

  1. EU-weit geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, damit ein ausreichendes Angebot von gentechnikfreien Futtermitteln zur Verfügung steht sowie den Aufbau einer Logistik zu fördern, welche die Lagerung und Kontrolle von Handelsströmen für gentechnikfreie Futtermittel sicherstellt

 

  1. in Österreich verstärkt Markenprogramme zur Auslobung gentechnikfreier Produkte auch im Fleischbereich zu unterstützen und eine Informationsoffensive über gentechnikfreie Lebensmittel in Zusammenarbeit mit dem Konsumentenschutz-Ressort umzusetzen!

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.