580/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 31.03.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
betreffend Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln ernährt wurden
Seit April 2004 müssen entsprechend der EU-Verordnung 1829/2003 Futtermittel, die aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt werden, als solche gekennzeichnet werden, wenn deren Ausgangsstoffe zu mehr als 0,9 Prozent aus gentechnisch veränderten Produkten bestehen. Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind jedoch die tierischen Erzeugnisse wie Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden.
Eine kontrolliert gentechnikfreie Erzeugung ist ein besonderes Qualitätsmerkmal, das der Erwartung der überwiegenden Mehrheit der KonsumentInnen nach hochwertigen Lebensmitteln voll entspricht. Dass Gentechnik-Freiheit in großem Rahmen auch derzeit noch machbar ist, zeigt die Entscheidung von Betrieben der österreichischen Lebensmittelbranche wie Molkereien, Schlachtbetriebe, Lebensmittelhandelsketten, nur mehr Produkte in kontrolliert gentechnikfreier Qualität anzubieten. Dem Wunsch der KonsumentInnen nach einer klaren Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte wird jedoch in der EU-weit gültigen Kennzeichnungsregelung nicht Rechnung getragen.
Der hochrangige Agrarexperte der EU-Kommission Russell Mildon stellte sogar in Aussicht, „das eklatante Proteinversorgungsproblem der Viehwirtschaft in der EU durch raschere Zulassungen der Inverkehrbringung von GVO-Futtermittelimporten
entschärfen zu wollen“. Offenbar soll damit ein Signal an die Futtermittelexporteure USA, Brasilien und Argentinien gegeben und das Tor zur Gentechnik in der EU geöffnet werden. Alle drei Exporteure setzen auf den Anbau von gentechnisch verändertem Soja und Mais. Laut American Soybean Association (ASA) waren in den USA im Jahr 2007 95 Prozent der Sojaernte, in Argentinien 99 Prozent und in Brasilien mehr als 60 Prozent der Sojaernte aus dem Anbau von gentechnisch veränderten Sorten. Daher fordert die ASA im Gleichklang mit der EU-Futtermittelindustrie FEFAC neben schnelleren Zulassungsverfahren in der EU auch die Anhebung der Toleranzgrenze für unbeabsichtigte Verunreinigungen. „2% wären gerade praktikabel mit viel Aufwand, 5% wären realistisch“, so die Vertreter der US-Sojaproduzenten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.