585/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 31.03.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Hofer, Vilimsky
und weiterer Abgeordneter

 

betreffend barrierefreier ORF

 

Der ORF als öffentlich-rechtlicher Sender kommt seinem gesetzlichen Programmauftrag noch immer nicht nach. Das Angebot an barrierefreien Filmen und Fernsehsendungen für mehr als eine halbe Million dauerhaft seh- bzw. hörgeschädigte Österreicher ist nach wie vor zu gering. Das Fernsehen als ein wichtiges Medium bleibt Gehörlosen verschlossen, wenn Sendungen nicht entsprechend gedolmetscht oder untertitelt werden. Der Zugang zum öffentlich-rechtlichen Fernsehen als wichtigstem, einzig geeignetem Informationsmedium für gehörlose Menschen (da visuell) muss explizit geregelt werden. Das ORF-Gesetz schreibt diesbezüglich allerdings nichts bindend vor.

Darüber hinaus sollte im Rahmen der Richtlinien für den Fernsehfonds Austria vorgesehen werden, dass nur noch jene Filme gefördert werden, die mit Übersetzungshilfen, wie Audiodeskription (zwischen den Dialogen werden stumme Szenen eines Filmes auf einem eigenen Tonkanal für sehbeeinträchtigte Konsumenten kommentiert) für Sehbehinderte oder Untertitelung für hörbeeinträchtigte Menschen, versehen sind.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage  zuzuleiten, die eine gesetzlich verpflichtende Audiodeskription und Untertitelung bei allen vom ORF (mit-) produzierten Sendungen, Filmen und Serien mit der Erstellung eines Etappenplans zum Abbau von sprachlichen und visuellen Barrieren im Bereich des ORF Sendeangebotes, sowie eine Koppelung aller staatlichen Förderungen für Filme, Sendungen und Serien an eine verpflichtende Audiodeskription vorsieht.“

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Verfassungsausschuss ersucht.