587/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.04.2009
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Entschließungsantrag

Dringlicher Antrag

Gem. § 74 a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR

 

 

des Abgeordneten KO Strache und weiterer Abgeordneter

 

betreffend „Solidarität statt Klassenkampf“

 

 

Im aktuellen Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode, welches von SPÖ und ÖVP am 23. November 2008 vereinbart wurde, steht in der Präambel:

 

„Wir treten für Wachstum und die Sicherung der Arbeitsplätze ein. Mit zwei Konjunkturpaketen und einer Entlastung für alle Lohn- und EinkommenssteuerzahlerInnen und der Familien werden wir dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Und auf Seite 250: „Darüberhinaus haben sich die Koalitionspartner auch auf die Entlastung der Familien und aller Steuerzahler mit dem Schwerpunkt der Mittelstandentlastung geeinigt, wodurch die Steuer- und Abgabenquote deutlich gesenkt wird. Die Bundesregierung wird auch an einer Strukturreform im Bereich der Steuern arbeiten. Die strukturellen Fragestellungen des österreichischen Steuersystems sollen – unter Wahrung der Leistungsfähigkeit des Staates - in der Steuerreformkommission mit dem Ziel weiterentwickelt werden, die Steuer- und Abgabenquote zu senken.“

 

Vor diesem Hintergrund überraschen die aktuellen Aussagen von Vertretern der Regierungsparteien. Der steirische Landeshauptmann Voves hat am 16. April 2009 „eine strukturelle Steuerreform“ gefordert, die aus seiner Sicht schon am 1. Jänner 2010 in Kraft treten soll und die die Einführung diverser Steuern wie eine Vermögenszuwachssteuer und die Wiederbelebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer beinhalten soll. Bereits am 8. 4. 2009 hat die Zeitung "Österreich" von der Forderung des Wiener Bürgermeisters Häupl berichtet, der auf die Einführung neuer Vermögenssteuern beharrt. Somit soll die Abgabenquote in Österreich nach den Plänen führender Funktionäre der Regierungspartei SPÖ offenbar massiv erhöht werden.

 

Bundeskanzler Faymann hat am 14. April 2009 nach dem Ministerrat konkrete Konzepte gefordert, damit „einfache Häuselbauer“ nicht von der neuen Vermögensbesteuerung belastet werden. Daneben wurden von der SPÖ bereits konkrete Berechnungen über zusätzliche Steuereinnahmen im Falle der Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer und für den Fall der Einführung einer Vermögensbesteuerung vorgelegt.

 

Unverständlicherweise werden diese steuerlichen Mehrbelastungen für die Bürger ausgerechnet in Zeiten einer tiefen Wirtschaftskrise und der schwächelnden Inlandsnachfrage diskutiert. Die aktuelle Wirtschaftsentwicklung stellt für Österreich eine enorme Herausforderung dar, die nicht am Altar des Klassenkampfes und parteipolitischer Profiliierungsneurosen geopfert werden darf. Kurzarbeit, steigende Arbeitslosigkeit, ein Einbruch im Rahmen der Auftragslage und pessimistische Zukunftserwartungen dominieren leider die Schlagzeilen seit Monaten. Die finanzielle Lage unserer Klein- und Mittelbetriebe ist, trotz einer langen Phase der Hochkonjunktur, katastrophal. Die Eigenkapitaldecke dieser Betriebe, die einen Großteil der Arbeitsplätze in unserem Land sichern, ist dünn.

 

Wer in dieser kritischen Phase neue Steuern einführen will, setzt nicht nur die Zukunft dieser Betriebe aufs Spiel, er gefährdet auch zigtausende Arbeitsplätze.

 

Die Politik ist gefordert, eine Verringerung der Abgabenquote umzusetzen. Sie muss von 42,8 %[1] auf maximal 39 % gesenkt werden. Dieser Höchstsatz muss auch verfassungsrechtlich verankert werden. Die Senkung der Abgabenquote als Hauptziel einer vernünftigen Fiskalpolitik schließt die Einführung neuer Steuern ohne eine gleichzeitige Senkung oder Streichung bestehender Steuern aus. Gleichzeitig ist zu unterstreichen, dass der Bund zahlreiche Einsparungspotentiale fahrlässig nicht realisiert.  Die Empfehlungen des Österreich-Konvents wurden bis heute nicht umgesetzt.

 

Es ist hoch an der Zeit, endlich die überfällige Verwaltungsreform umzusetzen. Eine Kürzung unserer Nettozahlungen an die Europäische Union ist ebenfalls kein Tabu und muss endlich ernsthaft diskutiert werden. Parteienförderungen sind in Zeiten der Krise genau so zu senken wie Politikerbezüge und die Gagen von Spitzenbeamten und sogenannten Managern im öffentlichen Bereich.

 

In Zeiten massiv steigender Arbeitslosigkeit ist die Zuwanderung nach Österreich und damit die Zuwanderung in unseren Arbeitsmarkt zu stoppen.  Es ist unfair, Menschen mit falschen Versprechungen in unser Land zu locken und damit gleichzeitig unseren Sozialstaat über Gebühr zu belasten.

 

Letztlich ist es eine unbestrittene Erkenntnis, dass bei unverhältnismäßigen Abgabenquoten die Steuerwiderstände steigen (Laffer-Kurve) und mit weniger Abgabenaufkommen zu rechnen ist.[2] Dies ist insbesondere von Bedeutung, weil Österreich seit langer Zeit ein Hochsteuerland ist. Die Gesamtsteuerbelastung fällt in unserem Land deutlich höher aus als in Deutschland, geschweige denn in der Schweiz oder in der Slowakei.

 

Auch Hannes Androsch spricht sich in seinem Gastkommentar in der Tageszeitung "Die Presse" vom 17.04.2009 gegen die nunmehr ausgelöste Steuerdebatte aus.

 

… „Weil es gute Gründe gab, warum unter Finanzminister Lacina die Vermögensteuer und die Gewerbesteuer abgeschafft, der Spitzensteuersatz von 60 auf 50 Prozent gesenkt und eine Endbesteuerung des Kapitalertrags eingeführt wurde. Die Gründe sind nach wie vor gültig, wobei folgende Argumente ins Treffen geführt werden können: 1. Die Vermögenssteuer wurde per 1. 1. 1994 abgeschafft. Im letzten Jahr ihrer Einhebung erbrachte die Vermögenssteuer 720 Mio. Euro, wovon 80 Prozent die Betriebe bezahlten, was für diese eine Investitionsbremse bedeutete. (…).

Eine erneut eingeführte Vermögenssteuer müsste wiederum die Betriebe, vor allem aber auch die Häuselbauer und Autobesitzer treffen, da sie sonst fiskalisch nicht interessant wäre. Der damit bewirkte "politische Erfolg" ist wohl unschwer auszumachen! (…). Die neue Abgabe würde auch die steuerliche Last der Unternehmen in die Höhe treiben.

 

Im Interesse einer zukunftsfördernden und standortbewahrenden  Politik sollte die Diskussion über neue Steuerbelastungen sofort eingestellt werden. Sie sind in der Krise das falsche Signal, der Weg aus der Krise würde erschwert werden. Wichtiger wäre es, den Menschen endlich mehr Geld zu belassen um den Konsum zu steigern.

 

Wichtig und sozial verträglich wäre hingegen eine auf ein Jahr befristete Solidarabgabe von Spitzenverdienern zu Gunsten der Bekämpfung der vor allem in der Krise immer stärker werdenden Jugendarbeitslosigkeit. Wer das Glück hat, in Österreich beispielsweise ein höheres Einkommen zu beziehen als der Bundespräsident,  wird einen solchen Solidarbeitrag über einen Zeitraum von einem Jahr in der Höhe von 1 % der Steuerbemessungsgrundlage gerne leisten. Für unsere staatliche Gemeinschaft wäre ein solcher Solidarbeitrag ein Symbol gelebter Solidarität in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Dringlichen Antrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, allen voran der Bundeskanzler, wird aufgefordert, in der laufenden Gesetzgebungsperiode jedwede Bestrebungen zur Einführung neuer Steuern und zusätzlicher Abgaben zu unterlassen sowie keinerlei Maßnahmen zur Erhöhung bestehender Steuern und Abgaben zu setzen. Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Regierungsvorlage zu erarbeiten, um die Einhebung eines zeitlich befristeten und gerechten Solidarbeitrages von Spitzenverdienern sicherzustellen, der zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zweckgewidmet werden soll.“

 

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantragsteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

 



[1]Steuern und tatsächliche Sozialbeiträge (nur Pflichtbeiträge)

[2]Breuss, Subjektive und objektive Grenzen der Steuerbelastung, Handbuch der Finanzpolitik, Weigel/Leitner/Windisch S. 324