59/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 25.11.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Bucher, Dolinschek, Ursula Haubner,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend rasche Umsetzung eines Beschäftigungsprogrammes

 

 

In den kommenden Jahren droht ein Wirtschaftsabschwung in Österreich, dessen Folgen nicht vorhersehbar sind. Eine weltweite Rezession manifestiert sich, der sich auch Österreich nicht entziehen kann. Rasche Maßnahmen zur Stärkung der Betriebe und zur Sicherung der Arbeitsplätze sind notwendig. Dem drohenden Anstieg der Arbeitslosigkeit muss rechtzeitig  entgegen gewirkt werden.

 

Jüngste Arbeitsmarktdaten in Österreich zeigen, dass die Arbeitslosigkeit bei Lehrlingen und älteren Arbeitnehmern bereits zunehmend ansteigt und die Zahl der Kündigungen deutlich steigt. Daher sind entsprechende Maßnahmen nicht nur zur Konjunkturbelebung, sondern auch zur Arbeitsmarktförderung notwendig. Ein zukunftsweisendes Beschäftigungsprogramm muss rasch umgesetzt werden, um verstärkt Arbeitsplätze zu erhalten und zu sichern. Denn gerade in wirtschaftlich unruhigen Zeiten muss die Beschäftigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich im Vordergrund stehen. Vor allem gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fürchten den Verlust  ihres Arbeitsplatzes. Denn das Risiko entlassen zu werden, ist für sie besonders groß.

 

Ebenso muss von einer drohenden Verschlechterung für die heimischen Arbeitnehmer/innen durch eine vorzeitige und vorschnelle Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes ausgegangen werden, die entschieden abzulehnen ist, weil dies zu erhöhtem Konkurrenzdruck, Kostendruck und Lohndumping durch ausländischen Import-Arbeitskräfte führen wird.

 

Um eine positive Entwicklung am Arbeitsmarkt herbeizuführen müssen weitere finanzielle Mittel für die bessere Ausbildung von Jugendlichen, für die Ausbildung von Fachkräften, für die Weiterbildung und für mehr und bessere Kinderbetreuungsplätze zur leichteren Vereinbarkeit von Beruf und Familie eingesetzt werden. Denn Weiterbildung ist zunehmend die Voraussetzung, um den Arbeitsplatz zu halten. Daher sollten jene Maßnahmen gefördert werden, die sowohl den betroffenen ArbeitnehmerInnen als auch der Wirtschaft dienen.

 

Mit dem Ausbau der Finanzierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik soll eine Beschäftigungsoffensive umgesetzt werden, die eine markt- und qualitätsorientierte, bedürfnisorientierte Aus- und Weiterbildung zunehmend fördert. Weiters sind verstärkte Bildungsmaßnahmen für WiedereinsteigerInnen, die Sicherstellung einer arbeitsmarktrelevanten hochqualifizierten Berufsausbildung für Jugendliche und Verbesserungen der Qualität der AMS-Dienstleistungen für Arbeitssuchende anzustreben. Denn ein aktives Beschäftigungsprogramm trägt zur Stärkung der Betriebe und zur Sicherung der Arbeitsplätze bei und soll den Menschen in Österreich helfen, ihre Chance auf Beschäftigung weiterhin zu wahren.

 

Wenn die neue Bundesregierung in den nächsten beiden Jahren für arbeitsmarktpolitische Aufgaben nur 75 Mio. Euro mehr ausgeben will (also nur 1,5 % der für 2008 budgetierten Ausgaben von 4,8 Mrd. in diesem Bereich), so unterschätzt sie ganz offensichtlich entweder das Bedrohungsszenario viel niedriger ein als das angemessen wäre oder – was noch schlimmer ist – sie ist nicht bereit, Geld in die Hand zu nehmen um einer Massenarbeitslosigkeit massiv gegenzusteuern.

 

 

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, zur Sicherung der Beschäftigung und des Wirtschaftsstandortes Österreich ein Beschäftigungsprogramm für die Dauer der bevorstehende Wirtschaftskrise zu erarbeiten dem Nationalrat die entsprechenden Gesetzesvorschläge ehestmöglich zu übermitteln und die rasche Umsetzung der nachstehenden Maßnahmen vorzubereiten:

·              deutliche höhere Dotierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik in den nächsten beiden Jahren;

·              Schaffung neuer Förderungsmöglichkeiten zur Arbeitsplatzerhaltung in vorübergehenden Krisenzeiten;

·              Einführung einer Verlängerungsmöglichkeit für Kurzarbeit;

·              stärkere Förderung einer markt- und qualitätsorientierten hochwertigen Aus- und Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens, insbesondere auch während der Arbeitslosigkeit und zur Nutzung von Zeiten eines verringerten Arbeitsvolumens;

·              verstärkte Bildungsmaßnahmen für WiedereinsteigerInnen;

·              Sicherstellung einer arbeitsmarktrelevanten hochqualifizierten Berufsausbildung für Jugendliche;

·              weitere Verbesserung der Qualität der AMS-Dienstleistungen für Arbeitssuchende und

·              Beibehaltung der notwendigen Maßnahmen zum Schutz des österreichischen Arbeitsmarkts.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Arbeit- und Sozialausschuss vorgeschlagen.

Wien, am 25. November 2008