592/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.04.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Hinweispflicht für Stand-by Geräte

 

 

Eine Studie der Internationalen Energie Agentur (IEA: Things that go Blip in the Night – Standby power and how to Limit it) zeigt, dass der Stand-by-Betrieb von Geräten durchschnittlich rund 7,5 % des Strom-Haushaltsbudgets verschlingt.

Der Anteil der Stromkosten, die durch Stand-by erzeugt werden, liegt für einen durchschnittlichen österreichischen Haushalt bei ungefähr € 60,00 im Jahr. Für die Erzeugung der gesamten österreichischen Stand-by Leistung wäre ein Kraftwerk mit einer Leistung von rund 150 MW notwendig.

Auch auf den Klimawandel haben die Stand-by-Geräte Einfluss. 0,5 % des Ausstoßes an Kohlendioxid in Österreich gehen auf das Stand-by-Konto. Stand-by bedeutet also nicht nur höhere Stromkosten sondern auch höhere Umweltbelastung.

 

Viele Elektrogeräte sind auch oft nur scheinbar ausgeschaltet, warten aber trotzdem auf Signale und verbrauchen dabei – unbemerkt – Strom. Bei diesen Geräten hilft auch der Druck auf den Ein/Aus-Schalter nicht weiter, da selbst dieser die Geräte nicht auf „null Stromverbrauch“ stellt. Weil es billiger ist, verzichten die viele Hersteller bei ihren Geräten darauf, dass diese durch das Ausschalten tatsächlich vom Netz getrennt werden. Fazit: Die meisten Elektrogeräte können gar nicht mehr ausgeschalten werden.

Bei manchen Geräten ist der Stand-by-Betrieb zur Datensicherung notwendig und daher nicht zu vermeiden, ein generelles Verbot von Stand-by ist also nicht zweckmäßig. Hier ist aber die Anschaffung eines Gerätes sinnvoll, das wenig Strom verbraucht.

 

Das Problem dabei ist, dass vielen VerbraucherInnen nicht einmal bewusst ist, dass ihre Geräte auch im ausgeschalteten Zustand Strom verbrauchen oder dass es bei vielen Geräten einen großen Unterschied im Stand-by-Verbrauch gibt. So gibt es beispielsweise Settop-Boxen, die 1 Watt im Stand-By verbrauchen, im Durchschnitt liegt der Wert aber bei 5,5 Watt.

Es sollte daher für Händler bzw. Hersteller verpflichtend sein, die VerbraucherInnen sowohl generell auf den Stand-by-Stromverbrauch von Geräten hinzuweisen als auch darauf, dass sich viele Geräte nur durch Ziehen des Netzsteckers endgültig abschalten lassen.


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen, welcher eine Verpflichtung der Hersteller, Händler und In-Verkehr-Bringer vorsieht, darauf hinzuweisen, wie hoch der Stromverbrauch eines Elektrogerätes im Stand-by Zustand ist und ob eine Netztrennung möglich ist.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.