593/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.04.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Kostenwahrheit in Reisekatalogen

 

Nach einer Recherche der Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) sind die Preisangaben in Urlaubskatalogen für die KonsumentInnen oft undurchschaubar. Ein eingehendes Katalogstudium ist notwendig, um einerseits den tatsächlichen Reisepreis herauszufinden oder andererseits die Angebote der diversen Veranstalter untereinander vergleichen zu können.

 

Besonders die sogenannten Frühbucherboni erschweren den Preisvergleich, da diese von den Reiseveranstaltern nach unterschiedlichen Kriterien festgelegt werden.

 

Großteils irreführend sind auch die sogenannten „Ab-Preise“ in Reisekatalogen bzw. auf den Internetseiten der Reiseveranstalter. Unter der mit dem Ab-Preis beworbenen Urlaubsdestination findet sich manchmal überhaupt kein einziges Angebot zum Ab-Preis, oder es gibt vielfach nur ein Angebot zu einem einzigen Abreisetag außerhalb der Hauptsaison. Zudem sind die Preise auch abhängig vom Abflughafen: es gibt auch Angebote, wo der Ab-Preis nur bei einem Abflug von einem deutschen Flughafen gilt.

 

Bei den Angeboten mit den Ab-Preisen sollte der/die Konsument/in jedoch auf einen Blick die Information erhalten, für welches Angebot dieser Preis tatsächlich gilt. Pauschal zu sagen „Alles inklusive p.P. ab € XXX,-“ soll nicht mehr möglich sein. Der Reiseveranstalter hat also bei einem „Ab-Angebot“ jedenfalls ein konkretes Beispiel zu nennen und dafür Abreisezeitpunkt, Abflughafen, Unterkunft und Dauer stichwortartig auszuweisen.

 

Aber auch bei Last Minute-Reisen kann es vorkommen, dass die KonsumentInnen in die Irre geführt werden. Last Minute-Reisen sind entgegen landläufiger Vorstellungen nämlich nicht immer billiger als die normalen Katalogangebote. Die Arbeiterkammer verklagte unlängst erfolgreich einen Reiseveranstalter wegen unlauteren Wettbewerbs, da die Last Minute Reisen gleich teuer oder teurer waren als die Reisen im Katalog. Last Minute wird aber von den KonsumentInnen nicht nur deswegen gebucht, weil noch Plätze frei sind, sondern weil man sich dadurch einen finanziellen Vorteil erhofft.


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der eine Verpflichtung der Reiseveranstalter zu mehr und transparenterer Information bei den „Ab-Preisen“ und Frühbucherboni vorsieht sowie eine Regelung enthält, die „Last Minute-Angebote“ nur dann erlaubt, wenn diese tatsächlich billiger sind als die entsprechenden Katalogreisen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.