613/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 20.05.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

des Abgeordneten Zanger

und anderer Abgeordneter

 

betreffend eindeutiger Kennzeichnung von Speiseeisersatzstoffen

 

Laut einem Bericht des Zweiten Deutschen Fernsehens, ZDF, in der Sendung Frontal 21 vom 21. April 2009 ist in der Bundesrepublik Deutschland die Verwendung von Käseersatz, so genannten Kunstkäse oder Analogkäse, für Produkte wie Tiefkühlpizzas weit verbreitet. Jährlich werden in der Bundesrepublik 100.000 Tonnen Analogkäse produziert.

 

Dieser besteht aus Eiweißpulver, Wasser und Pflanzenöl. Aufgrund der einfachen und raschen Herstellung im Gegensatz zu echten Milchprodukten, welche monatelang reifen müssen, ist der Analogkäse günstiger für die Produzenten. Ähnlich wird auch bei Milch-Speiseeis verfahren.

 

Auch Milch-Speiseeis wird zum Teil mit pflanzlichen Fetten hergestellt. Die Milchbestandteile in den Lebensmitteln werden trotz anderer Kennzeichnung immer mehr verdrängt.

 

Zudem findet eine Entkoppelung der Lebensmittelproduktion von der natürlichen  Landwirtschaft statt, bedingt durch die zunehmende Industrialisierung der Lebensmittelproduktion, zu Lasten der Konsumenten und der heimischen Milchproduzenten. 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche in Österreich zum Verkauf angebotenen Speiseeisersatzstoffe eindeutig als Speiseeisersatzstoffe gekennzeichnet werden.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz ersucht.