622/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 20.05.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Haider

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend eine Novelle der Reisebürosicherungsverordnung

 

 

Wie die „Krone“ vom 29. April. 2009 berichtet, haben sich zwei Paare an den Reiseveranstalter „Pineapple Tours“ gewandt, um eine Urlaubsreise zu buchen. 20 Prozent der Summe von 9760 Euro haben sie als Anzahlung umgehend bezahlt. Die Zahlung des Restbetrages wurde für Februar, also vier Wochen vor Reiseantritt, vorgeschrieben.

 

Der geplante Urlaub fiel jedoch ins Wasser. Der Reiseveranstalter hatte einen Konkursantrag gestellt, wovon die beiden Paare mittel e-Mail informiert wurden.

Zusätzlich bekamen sie von der Versicherung die Nachricht, dass durch diese nur 20 Prozent des Betrages gedeckt seien.

 

Entsprechend der Reisebürosicherungsverordnung dürften Reiseveranstalter Kundengelder nicht früher als zwei Wochen vor Reisebeginn annehmen.

Den Geschädigten wurde geraten, die Republik Österreich zu klagen, da diese für die Einhaltung der Reisebürosicherungsverordnung zuständig sei.

 

Dem Freiheitlichen Parlamentsklub sind noch weitere Fälle dieser Art bekannt.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

 

Antrag

 

 

„Der zuständige Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, die Einhaltung der Bestimmungen der Reisebürosicherungsverordnung genauestens zu überwachen und die Verordnung so zu novellieren, dass die zum Schaden der Kunden bestehenden Lücken geschlossen werden.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Tourismusausschuss beantragt.