629/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 26.05.2009
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Markowitz, List

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Bundes-Sportförderkonzept

 

Aufgrund der neuesten, gestiegenen Umsatzergebnisse der Österreichischen Lotterien aus Mai 2009 erhält der organisierte Sport gemäß §20 Glücksspielgesetz über die Besondere Bundes-Sportförderung nun um rund 22 Millionen Euro mehr als im Doppelbudget 2009/2010 veranschlagt. Für 2009 € 66,925 Millionen und 2010 € 84,4 Millionen, insgesamt also rund 151 Millionen Euro. Die Prognosen für 2011 liegen bereits bei über € 100 Millionen für die Besondere Bundes-Sportförderung.

Die über die Besondere– Bundessportförderung bedienten Sportverbände erfuhren seit der Aufhebung der so genannten Deckelung der Sportförderung im Jahre 2005 eine wesentliche Steigerung der Fördermittel. Erhielten die Sportverbände im Jahr 2000 aus der Besondern Bundes-Sportförderung noch rund € 33 Millionen, so können sie 2010 ihr Finanzierungsvolumen um 155% steigern und aufgrund der gesetzlichen Regelung mit dem „Deckel nach unten“ nicht unter € 40 Millionen fallen.

Das Argument des organisierten Sports, dass der Erlös aus den Lotterien vom Sport selbst käme, trifft nur mehr teilweise zu. Um die finanzielle Basis der Sportförderung auch nach der Einführung von Lotto und der Übernahme von Toto durch die Österreichischen Lotterien im Jahr 1986 zu sichern, wurden im Glücksspielgesetz Regelungen aufgenommen, die die jährliche Sportförderung auf der Basis der Steuererträge aus Lotto und Toto betreffen. Der Umsatz aus Toto und Torwette betrug 2008 lediglich 12,74 Millionen Euro, Lotto „6 aus 45“ und „Joker“ brachten dagegen gemeinsam rund 718 Millionen Euro den größten Anteil. Die Toto – Wette trägt anteilsmäßig am geringsten zum Umsatz der Österreichischen Lotterien bei.

Ein Rechnungshofbericht aus 1994 spricht in seinem Prüfergebnis „im Zusammenhang mit der gesetzlichen Mittelgarantie und Wertsicherung der Besonderen Bundes-Sportförderung von einer wesentlichen Besserstellung der Förderungsempfänger im Vergleich mit anderen Förderungsbereichen des Bundes“. Ein Bericht der Abteilung 1/7/a des BKA (interne Revision) aus dem Jahre 2005 greift diese Kritik des Rechnungshofes auf und erläutert in den Empfehlungen, dass „seitens der Entscheidungsträger eine Auseinandersetzung mit der Grundproblematik in Bezug auf die Differenzierung von Förderungen der allgemeinen Art und Förderungen der besonderen Art und der damit verbundenen krassen Bevorzugung anzustreben wäre.“ Grundsätzlich ist die Bundes-Sportförderung budgetwirksam, daher muss auch der Steuerzahler einspringen, falls die Umsätze der Lotterien so weit fallen, dass der 3%anteil daraus unter die gesetzlich geregelte 40 Millionen Euro-Grenze fällt.

Die Vergabe der finanziellen Mittel für die Sportverbände erfolgt abgesehen von ein paar systemimmanenten Adaptierungen seit 1986 mittels desselben gesetzlich festgelegten Verteilungsschlüssels. Für eine Anpassung an veränderte Fördererfordernisse existiert kein bundesweiter Sportförderplan bzw. bundesweites Sportförderkonzept. Darüber hinaus gibt es kein verbindliches, einheitliches System mit standardisierten Parametern, dass eine österreichweit vergleichbare Evaluierung des Einsatzes der Mittel aus der Besonderen Bundessportförderung ermöglicht.

Trotz der enormen Steigerung der Sportfördermittel hat es bisher keine detaillierte österreichweite Erfassung neuer Ziele der Besonderen Bundes-Sportförderung gegeben, die über die bisher in §9 Abs. BSFG normierten Ziele hinausgehen und den veränderten Aufgabenbereichen des Sports gerecht werden. Sportrelevante Felder wie etwa der Gesundheitsbereich, die Integration von Migranten/innen oder auch der Sozialisierungseffekt für junge Menschen werden zwar immer wieder angesprochen, wurden aber bis dato in keinem österreichweiten Konzept verbindlich verarbeitet.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den österreichischen Sportverbänden ein Bundes-Sportförderkonzept zu erarbeiten, dass eine zielgerichtete Bündelung der finanziellen Mittel unter Berücksichtigung von vorgegeben Förderschwerpunkten ermöglicht sowie ein verbindliches, einheitliches System mit standardisierten Parametern zur Evaluierung der erarbeiteten Ziele zum Einsatz bringt.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Sportausschuss vorgeschlagen.