641/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 27.05.2009
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Antrag

 

der Abgeordneten DDr. Königshofer, Gartlgruber

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verbesserung der durch die kriminelle Nordafrikaszene prekär gewordenen Sicherheitssituation in Innsbruck

 

 

Die FPÖ weist schon des Längeren auf die durch kriminelle Ausländer prekär gewordene Situation in Innsbruck hin. Die Bürger fühlen sich massiv bedroht. Es wird fast zur Gewohnheit, dass man den Medien laufend Berichte über straffällig gewordene Ausländer in Innsbruck entnehmen kann. Die offene Grenze zu Italien und die damit verbundene, durch den Schlepperbericht bestätigte, massive illegale Einreise von Ausländern aus Italien nach Tirol verschärft die Lage zusehends. Dieser Zustand ist untragbar. FPÖ Initiativen auf verschiedenen politischen Ebenen wurden von ÖVP und SPÖ immer abgelehnt. Doch mittlerweile dürften auch die ÖVP und die SPÖ endlich die Problematik in Tirol erkannt haben. Die Nationalräte Gisela Wurm  und Hermann Gahr wandten sich in einem Brief auch an die Innenministerin, in welchem sie auf die Problematik mit der kriminellen Nordafrikaszene in Innsbruck aufmerksam machten.

Im Jänner 2009 wurde sogar im Innsbrucker Gemeinderat ein FPÖ Antrag leicht abgeändert von allen Parteien bis auf die Grünen angenommen, welcher zum Ziel hat, in Verhandlungen mit der Bundesministerin für Inneres für die Problematik mit der kriminellen Nordafrikaszene in Innsbruck eine rasche Lösung zu finden. Doch passiert ist noch nichts, die Umsetzung lässt auf sich warten und die kriminelle Ausländerszene floriert nach wie vor.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, zur Verbesserung der Sicherheitslage in der Stadt Innsbruck die Voraussetzungen präventiver, organisatorischer, personeller und sonst notwendiger Art zu schaffen, um kriminelle Drittstaatsangehörige effizient polizeilich behandeln, möglichst rasch abschieben und bis zur Abschiebung anhalten zu können.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Inneres ersucht.