661/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.06.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Gütesiegel für Finanzprodukte

 

 

Die Finanzkrise hat eindrucksvoll vor Augen geführt, dass vielen KonsumentInnen offenbar nicht bewusst ist, in welche Finanzprodukte sie ihr Geld eigentlich investieren. Tausende SparerInnen haben durch riskante Anlageformen, die sie nicht ausreichend verstanden und durchblickt haben, ihre Ersparnisse ganz oder zumindest teilweise verloren. Viele von Ihnen erklären nun, sie seien zu wenig oder gar nicht über Risiken von kompliziert zusammen gesetzten Produkten aufgeklärt worden. Die meisten wollten keinesfalls spekulieren, sondern einfach nur vorsorgen.

 

Dazu kommt, dass es für den/die durchschnittliche/n KonsumentIn bislang nahezu unmöglich ist, die verschiedenen Finanzprodukte miteinander zu vergleichen. Die auch von seriösen Instituten angebotenen Produkte wurden in den letzten Jahren immer zahlreicher und komplizierter in ihrer Zusammensetzung und Konsequenz für die AnlegerInnen. Die bisherigen Methoden um Transparenz, Verständlichkeit und Vergleichbarkeit herzustellen, sind offenbar bei weitem nicht ausreichend.

 

Wer aber nicht über die relevanten Informationen verfügt, kann nicht die richtigen Entscheidungen bezüglich des Zwecks der Anlage treffen. Deshalb soll ein System geschaffen werden, dass KonsumentInnen ermöglicht, ihr Geld wunschgemäß anzulegen, ohne über hochspezifisches Fachwissen verfügen zu müssen:

 

Ein freiwilliges Gütesiegel für Finanzprodukte soll Abhilfe bei Informationsmangel schaffen. Das Gütesiegel soll von einer öffentlichen Stelle zeitlich begrenzt vergeben werden.

 

Ziel ist es, KonsumentInnen auf den ersten Blick eine Einschätzung und Bewertung des Produktes zu ermöglichen. Wichtige Eckdaten sollen auf den ersten Blick erkennbar sein. Das Gütesiegel soll für mehr Transparenz, Verständlichkeit und eine bessere Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Finanzprodukte stehen.

 

Alle für den Konsumenten wichtigen Schlüsselinformationen wie Kosten, Gewinnentwicklung und Risiken etc. des Produktes sollen zusammengefasst in Kategorien auf einen Blick erkennbar sein:


 

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine gesetzliche Grundlage für ein Gütesiegel für Finanzprodukte vorzulegen, das freiwillig und zeitlich befristet ist und von einer öffentlichen Stelle vergeben wird.

 

Das Gütesiegel soll in einer für KonsumentInnen nachvollziehbaren Weise folgende Informationen über Finanzprodukte gewährleisten:

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.