665/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.06.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Möglichkeit zur Aussetzung der Auszahlung von Mitteln nach dem Bundes-Sportförderungsgesetz

 

Das österreichische Bundessportförderungsgesetz charakterisiert sich durch eine große Autonomie der geförderten Institutionen. Die Grundvoraussetzung funktionierender Autonomie ist Transparenz. Daran mangelt es. Wer einen gesetzlichen Anspruch auf Förderungen nach dem Bundessportförderungsgesetz hat, muss die gesamte Finanzgebarung einer unabhängige Kontrolle unterwerfen, spätestens dann, wenn es der Fördergeber in Person des zuständigen Ministers fordert.

 

Das Österreichische Olympische Comité (ÖOC) ist ein Musterbeispiel für eine Fehlinterpretation des Autonomiegedankens. Dort wurde im Zuge der Olympiabewerbung Salzburgs ein Olympischer Förderverein gegründet. Vorstandsmitglieder des ÖOC saßen auch im Vorstand des Fördervereins. Zwischen dem ÖOC und dem Förderverein gab es Finanzflüsse.

 

Höhepunkt war ein Darlehen von 300.000 Euro des ÖOC an den Förderverein. Davon wurden nur 150.000 zurückbezahlt. 150.000 Euro sind auf unerklärliche Weise abhanden gekommen, wie der Salzburger Landesrechnungshof festgestellt hat.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, dem Nationalrat bis zum 30. September 2009 eine Novelle zum Bundessportförderungsgesetz vorzulegen, die es dem Bundesminister ermöglicht, die Auszahlung von Fördermitteln auszusetzen, wenn geförderte Institutionen einer vom Bundesminister geforderten unabhängige Kontrolle der gesamten Finanzgebarung nicht nachkommen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Sportangelegenheiten vorgeschlagen.