697/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 08.07.2009
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dolinschek, Schenk

Kollegin und Kollegen

betreffend eindeutige Kennzeichnung von Schinkenimitaten

 

 

Nur wenige Wochen nachdem der Analogkäse- Skandal publik wurde, sorgt nun der Einsatz von „Schummelschinken“ im Handel und in der Gastronomie für Aufregung. Schinkenimitate haben im Vergleich zu echtem Schinken, der einen Fleischanteil von über 90 Prozent aufweist, durchschnittlich nur einen 60 %igen Anteil. Der fehlende Fleischgehalt wird mit Verdickungsmittel, Stärke und anderen Bindemitteln kompensiert. Die Vorteile des Schummelschinkens liegen im günstigerem Preis, zudem bleiben Imitate durch den hohen Wassergehalt nach dem Backen (wie zum Beispiel im Pizzaofen) saftiger, weshalb diese Schinkenimitate vor allem gerne in der Gastronomie eingesetzt werden.

 

In Deutschland wurden zwei Jahre lang über hundert „Kochschinken“- Proben untersucht. Das schockierende Ergebnis: Bei 68 Prozent der entnommenen Proben handelte es sich um Schinkenimitate. In Österreich sind derartige Schinken laut AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) seit 1995, also knapp 15 Jahre am Markt und bergen keine Gefahr für die Gesundheit.

 

Nichts desto trotz haben Konsumenten das Recht zu erfahren, was sie kaufen und verzehren. Vor allem Allergiker müssen sich über die Inhaltsstoffe informieren, was nicht immer einfach, geschweige dessen möglich ist. Obwohl die Existenz derartiger Lebensmittel seit über einem Jahrzehnt bekannt ist, gab es bis dato weder von Gesundheits-, noch von Konsumentenschutzministern Initiativen bezüglich Informationskampagnen oder Kennzeichnungspflicht.

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„ Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass die Verwendung und das Angebot von Schinkenimitaten in der Gastronomie und im Verkauf gekennzeichnet werden.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz empfohlen.

Wien, 08.07.2009