706/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 08.07.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Zanger

und anderer Abgeordneter

 

betreffend Verbot der Herstellung und des Verkaufs von „Schummelschinken“

 

 

Laut ORF Online vom 7. Juli 2009 befindet sich der so genannte „Schummelschinken“ in Österreichs Lebensmittelregalen und Gasthöfen. Hierbei handelt es sich um Schinken mit einem Fleischanteil von 60 Prozent. Der Rest wird gestreckt mit Stärke, Gelier- und Verdickungsmittel.

 

In Deutschland bestanden zwei Drittel der Proben in der Gastronomie aus „Schummelschinken“. Dieser ist um einiges günstiger als echter Schinken, daher seine weite Verbreitung.

 

Zudem findet eine Entkoppelung der Lebensmittelproduktion von der natürlichen  Landwirtschaft statt, bedingt durch die zunehmende Industrialisierung der Lebensmittelproduktion, zu Lasten der Konsumenten und der heimischen Fleischproduzenten. 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehebaldigst dafür Sorge zu tragen, dass die Herstellung und der Verkauf von künstlich hergestelltem Schinken-Imitat mit erhöhtem Wassergehalt in Österreich verboten wird.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz ersucht.