708/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 09.07.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend rasche Umsetzung einfacherer und klarerer Regeln für den Radverkehr als Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit und zu einem klimafreundlicheren Verkehrsgeschehen

 

 

 

Mit der heuer umgesetzten 22. und 23. StVO-Novelle wurden – wie schon bei einer Reihe vorangegangener StVO-Novellen – zwar teilweise wichtige Themen der Verkehrssicherheit adressiert, es wurde allerdings stets nur mehr oder weniger selektiv und unsystematisch an der Straßenverkehrsordnung herumgedoktert. Grundlegende Reformschritte und eine Reihe wichtiger, seit Jahren überfälliger und teilweise auch schon regierungsseitig angekündigter Maßnahmen blieben auch mit der 22. und 23. StVO-Novelle unerledigt.

 

Der Verkehrssicherheit ebenso wie dem Ziel umwelt- und klimafreundlicherer Mobilität würde auch eine radfahrer- und fußgängerfreundliche Überarbeitung der StVO dienen.

 

Im Lauf der Jahre haben speziell zum Thema Radverkehr sehr viele komplizierte Regeln Eingang in die StVO gefunden, die einander teilweise sogar widersprechen, den verkehrs-, gesundheits- und umweltpolitisch förderwürdigen Radverkehr einschränken statt fördern und – wegen mangelnder Bekanntheit, Logik und Nachvollziehbarkeit für die motorisierten wie nichtmotorisierten VerkehrsteilnehmerInnen – nicht im möglichen Maß zur Hebung der Verkehrssicherheit beitragen. Anstelle dieses unbefriedigenden Status Quo sollten einfache und klare Regeln für den Radverkehr angestrebt und so auch die Verkehrssicherheit gehoben werden.

 

Eine solche StVO-Überarbeitung ist seit Jahren überfällig. Sie ist nicht nur expliziter Inhalt der Klimastrategien von 2002 (!) und 2007 und des offiziellen Nationalen Verkehrssicherheitsprogramms 2002(!)-2010, sondern auch eine zentrale Forderung des von den Grünen seit 2002 wiederholt beantragten und auf Regierungsebene schließlich 2006 verabschiedeten Masterplans Radfahren.

 

Seit bald drei Jahren liegt ein detaillierter Antrag der Grünen mit rund 30 konkreten Vorschlägen für die Verbesserung der rechtlichen Situation für Radfahren und Zufußgehen in der StVO vor.

 

Auch der – durchaus auch SPÖ-beschickte – Österreichische Städtebund gab bereits vor rund zwei Jahren „seiner Meinung Ausdruck, dass für eine weitere Hebung der Verkehrssicherheit in Ballungszentren und Städten entsprechende legistische Vorkehrungen in der Straßenverkehrsordnung zu treffen sind. Diese sollen vor allem Benachteiligungen für FußgängerInnen, RadfahrerInnen und Schienenfahrzeuge beseitigen sowie einer verbesserten Verständlichkeit der Regelungen der StVO dienen.“

 

Nach intensiver ExpertInnenarbeit im einem Fachausschuss der FSV liegen zu Rad-Fragen bereits seit Herbst 2008 auch konkrete Vorschläge des Städtebunds dem BMVIT vor. Mit der Aufhebung der Radwegebenützungspflicht im Ortsgebiet und der Sondervorrangregeln für den Radverkehr sind dabei zwei zentrale, auch höchst verkehrssicherheitsrelevante Punkte aus der jahrelangen Debatte angesprochen.

 

Aufgrund der jahrelangen Vorlaufzeit und der weit über die ExpertInnenebene hinaus längst abgeschlossenen Meinungsbildung gibt es keinen sachlichen Grund mehr, dass hier nichts weitergeht. Statt rasch die seit Jahren anerkannten zentralen Punkte umzusetzen, besteht jedoch die Gefahr, dass die Sache völlig unnötigerweise in die Länge gezogen wird. Dies ist umso ärgerlicher, als die Bundesregierung und die Regierungsmehrheit im Nationalrat sich bei teilweise höchst fragwürdigen Partikulärinteressen zB der Agrarlobby keineswegs dermaßen ziert, sondern stets blitzartig (und leider auch gerne inhaltlich unreflektiert) zur Tat schreitet.

 

Bundesministerin Doris Bures hielt zuletzt zB in einer Aussendung am 19. Februar 2009 (APA-OTS 186) erneut fest, der „Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer muss verbessert werden“, sprach angesichts alarmierender neuer EU-Unfallstatistiken u.a. zu RadfahrerInnen und FußgängerInnen von einem „klaren Handlungsauftrag für die Politik“, erinnert daran, dass „Österreich einen überproportional hohen Anteil an getöteten ungeschützten Verkehrsteilnehmern pro Jahr hat“ und sieht darin „einmal mehr (sic!) die Bestätigung für ihre Vorhaben“ für „mehrere Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen“.

 

Nach jahrelanger Ankündigungspolitik ist es mittlerweile allerhöchste Zeit für Taten statt weiteren Ankündigungen oder langwierige „Ehrenrunden“ in Arbeitsgruppen und Unterarbeitsgruppen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, durch zügige Verbesserungen für Radfahren und Zufußgehen in der StVO zu mehr Verkehrssicherheit und zu einem klimaschonenderen Verkehrsgeschehen beizutragen und insbesondere

 

1. umgehend einen Vorschlag zur Aufhebung der Radwegebenützungspflicht im Ortsgebiet und der Sondervorrangregeln für den Radverkehr vorzulegen, wie seit Jahren in diversen Regierungspapieren enthalten, auf Expertenebene als zielführend außer Streit gestellt und seit 2008 auch offiziell zB vom Städtebund gefordert;

 

2. darüber hinaus rasch eine umfassende Überarbeitung der StVO zugunsten der Radfahrenden und Zufußgehenden auf Basis der ebenfalls seit Jahren vorliegenden Vorschläge vorzulegen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.