715/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 09.07.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Schatz, Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend begleitende Auflagen und Maßnahmen zur Kurzarbeit

 

 

Begründung

 

Die Kurzarbeit ist derzeit das wichtigste Instrument der Regierung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in der Krise. Mit dem vorliegenden „Arbeitsmarktpaket II“ wird dieses erneut ausgeweitet und von öffentlicher Seite noch mehr Geld investiert.

Fakt bleibt aber, Kurzarbeit als Maßnahme gegen den drohenden Verlust von Arbeitsplätzen wirkt nur unmittelbar und ist nicht zukunftsorientiert. Die Gewährung derselben ist kaum an Bedingungen für die in Anspruch nehmenden Unternehmen geknüpft und die durch Kurzarbeit überbrückte Zeit wird so zu wenig dazu genützt, strukturverändernde Maßnahmen in den betroffenen Branchen voranzutreiben. Auch das Maß an Weiter- und Umqualifizierung gefährdeter Beschäftigter lässt zu Wünschen übrig. 

 

Bis dato liegen keinerlei Daten zur Inanspruchnahme der Weiterbildungsbeihilfen durch Unternehmen vor. Das Konzept der individuellen Weiterbildung während der Kurzarbeit fehlt komplett. Für eine erfolgreiche Überwindung der Krise und auch zur Schaffung nachhaltiger Beschäftigungschancen für ArbeitnehmerInnen sind zusätzliche Förderungen und Programme individueller Weiterbildung für in Kurzarbeit Beschäftigte notwendig.

 

Während der Inanspruchnahme von Kurzarbeit muss ebenso wie nach der Krise garantiert werden, dass Lasten und Risken gerechter verteilt werden und auch das Management und die EigentümerInnen der Unternehmen einen entsprechenden finanziellen Beitrag zur Überwindung der Krise leisten, analog den ArbeitnehmerInnen, die durch Kurzarbeit teilweise deutlichen Lohnverzicht üben. Nach der Krise soll daher auch, je nach Geschäftsdaten, die finanzielle Unterstützung durch den Staat von den Unternehmen zurückgezahlt werden.

 

Kurzarbeit ist zwar zum kurzfristigen Beseitigen der schlimmsten Auswirkungen der Krise auf den Arbeitsmarkt geeignet, schafft aber in ihrer aktuellen Ausgestaltung keine Vorsorge für die Zukunft.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, ehestens, jedoch spätestens bis 1. September 2009, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die sicherstellt, dass die Inanspruchnahme von Beihilfen für Kurzarbeit an folgende Bedingungen geknüpft wird:

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.