731/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.07.2009
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Lausch, Vilimsky
und weiterer Abgeordneter

betreffend bessere Entlohnung für Vertragsbedienstete des Justizwachedienstes in der Grundausbildung

 

Momentan ist es gelebte Praxis, dass Vertragsbedienstete des Justizwachedienstes in der Grundausbildung zu wenig verdienen, um eine Familie vernünftig erhalten zu können. Auch fehlen im ersten Jahr die Zulagen und Nebengebühren die dies erleichtern würden. Trotz des Versprechens der Frau Bundesministerin für Inneres jedes Jahr mehr Exekutivbeamte in die Grundausbildung aufnehmen zu wollen als bisher, im Bundesfinanzgesetz 2009 und 2010 in den Anlagen IV – Personalpläne für 2009 und 2010 – ist dies verzeichnet, finden sich nicht genügend Interessenten. Nicht zu letzt liegt dies an der schlechten Entlohnung.

 

Alle Vertragsbedienstete des Justizwachedienstes in der Grundausbildung werden gem. § 36 VBG 1948 für die Dauer der Grundausbildung als Vertragsbedienstete des Bundes mit einem Sondervertrag für die Ausbildung aufgenommen. Als Ausbildungsbeitrag gebührt ein Entgelt von monatlich 50,29 % des Gehaltes eines Beamten der Allgemeinen Verwaltung in der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2. Die Bestimmungen des § 8a Abs. 2 VBG (Sonderzahlung) sind anzuwenden. Über die in den §§ 16 und 22 VBG 1948 iVm den §§ 16, 17, 17a und 17b GebG 1956 vorgesehenen Vergütungen gebühren keinerlei sonstige pauschalierten Zulagen und Nebengebühren.

Im Budget für Personalausgaben im Bundesministerium für Justiz ist für das Jahr 2009 im Vergleich zum Jahr 2008 ein Plus von 31,3 Millionen Euro verzeichnet. Im Jahr 2010 gibt es für den Bereich Personalkosten sogar noch einmal um 5 Millionen Euro mehr als im Jahr 2009. Somit dürfte einer besseren Entlohnung für Vertragsbedienstete des Justizwachedienstes in der Grundausbildung eigentlich nichts im Wege stehen.

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Ausbildungsbeitrag für Vertragsbedienstete des Justizwachedienstes in der Grundausbildung von monatlich 50,29 % des Gehaltes eines Beamten der Allgemeinen Verwaltung in der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2 auf 100 % der Verwendungsgruppe E2c, Gehaltsstufe 1, angehoben wird.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.