741/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.07.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Bucher, Ing. Lugar, Windholz

Kolleginnen und Kollegen

 

 

betreffend BZÖ-Wirtschaftsbelebungspaket

 

Beängstigende Zukunftsaussichten offenbarte der IHS-Chef Bernhard Felderer am 14.06.2009 in der ORF-Pressestunde. Nach seinen Aussagen sei die Wirtschaftskrise noch lange nicht ausgestanden und ein Aufschwung in weiter Ferne. Zudem folgerte er, dass die Arbeitslosenzahl bis Ende 2010 voraussichtlich um 100.000 ansteigen werde und die Entwicklung der Neuverschuldung "ziemlich beängstigend" sei.

Diese Aussage verdeutlicht beispielhaft die Ernsthaftigkeit der Lage und den Handlungsbedarf der Bundesregierung, um die Bürgerinnen und Bürger vor den prognostizierten Folgen zu schützen bzw. ein weiteres Durchschlagen der Krise auf die Realwirtschaft möglichst abzumildern und zu vermeiden.

Trotz der Warnungen von allen Seiten zeigt die Bundesregierung jedoch nicht die nötige Entschlossenheit, die in Zeiten der Krise notwendig ist. So sind trotz der riesigen Schuldenlast des Staates noch keine Reformen durchgesetzt worden bzw. wie die Schulreform kläglich gescheitert. Stattdessen wird von der Bundesregierung um neue Steuerabgaben und damit um weitere Belastungen der Bürgerinnen und Bürger gestritten.

Daher fordert das BZÖ ein vielschichtiges Maßnahmenpaket, mit dem die hohen Steuerbelastungen der Bürgerinnen und Bürger und die bestehenden Finanzierungsschwierigkeiten von KMU´s entschieden angegriffen werden, ohne jedoch die Bürgerinnen und Bürger zu belasten. Im Gegensatz zur Bundesregierung steht das BZÖ für absolute Reformbereitschaft und für eine Beseitigung veralteter und teurer Strukturen.


Staats- und Verwaltungsreform sowie umfassende Steuerreform – BZÖ Flat-Tax Modell

 

Das BZÖ fordert ein einfaches, aber revolutionäres Steuersystem, durch das die kalte Progression und die soziale Ungerechtigkeit des derzeitigen Steuersystems beendet werden. So ist im derzeitigen System die Gesamtbelastung der Einkommen bereits ab dem Beginn der Steuerpflicht hoch, steigt dann im Bereich der Mittelstands-Einkommen noch an, um dann bei den sehr gut Verdienenden plötzlich wieder nach unten zu gehen, was sozial ungerecht ist. Gleichzeitig soll durch einen massiven Abbau von Ausnahmeregelungen die Steuergerechtigkeit zugunsten der Kleinverdiener und des Mittelstandes (die derzeit im Gegensatz zu Großbetrieben ihre Besteuerung nicht optimieren können) verbessert werden.

Kern dieses Vorschlags ist eine Flat-Tax - also ein einheitlicher Abgabensatz -, die zusammen mit einem Steuerfreibetrag in Höhe von 11.000 Euro Gerechtigkeit durch eine deutlich niedrigere Gesamtbelastung kleiner und mittlerer Einkommen, aber eine höhere Belastung sehr hoher Einkommen garantiert. Die Einheitsabgabe im BZÖ-Modell ersetzt Lohn- und Einkommenssteuer sowie die Sozialversicherungs-Beiträge. Dem Steuerzahler wird nur ein einziger und einheitlicher Prozentsatz abgezogen. Vom Jahreseinkommen wird zuerst der Steuerfreibetrag von 11.000 Euro substrahiert. Von der verbleibenden Summe wird die Flat-Tax samt Sozialversicherung in der einheitlichen Höhe von 44 Prozent abgezogen – für Steuer und Sozialversicherung. Im Bereich von Bruttojahreseinkommen zwischen Geringfügigkeitsgrenze und 14.235,28 Euro gilt dagegen ein einheitlicher Abgabensatz von 10 %, der die jetzigen Abgaben für Sozialversicherung und Lohnsteuer (ab 10.000 bzw. 11.000 Euro Jahresbruttoeinkommen) ersetzt. Ausnahmen von der 10%-igen Einheitsabgabe bestehen dagegen beispielsweise für Pensionisten. Insgesamt werden durch das Flat-Tax Modell nahezu alle Steuerpflichtigen deutlich entlastet. Lediglich für Spitzenverdiener mit sechsstelligen Jahresgagen steigt die Belastung.

Im Bereich der Familienförderung ist (statt der Schaffung eines Kinderfreibetrages– wie von der Regierung vorgesehen -) der Kinderabsetzbetrag (KAB) auf ca. 1.000 Euro/Jahr bzw. 85 Euro/pro Monat sowie der Alleinverdienerabsetzbetrages um ca. 100 Euro zu erhöhen. Zudem ist die von der Regierung vorgeschlagene Beschränkung auf öffentliche und private Kindereinrichtungen bzw. „pädagogisch qualifiziertes Personal“ abzulehnen, da sie nicht das Randzeitproblem für berufstätige Eltern löst. Zu bedenken ist nämlich, dass speziell Randzonenzeiten, die über die Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen hinausgehen (ab 16.00 bzw. 17.00 Uhr), in der Betreuung ein Problem darstellen. Da oftmals nur ein bis zwei Stunden überbrückt werden müssen ist es in der Praxis nahezu unmöglich, dafür ausschließlich pädagogisch geschultes Personal zu finden. Daher ist stattdessen die Absetzbarkeit aller Kinderbetreuungskosten pro Kind und Jahr (Deckelung bei € 2.300.-) analog zum Bezug der Familienbeihilfe einzuführen, d.h. der Familienbeihilfe beziehende Elternteil soll die Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen können. Zudem ist die Familienbeihilfe nach dem Verbraucherpreisindex jährlich zu valorisieren.

Im Bereich der Unternehmensbesteuerung sieht das BZÖ-Modell unter anderem eine einheitlichen Unternehmensbesteuerung – die „Business Tax“ – vor, die die steuerliche Situation des unternehmerischen Mittelstands verbessert. Dafür sollen die bisherigen  Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb) im Sinne des Einkommenssteuergesetzes zu einer Einkunftsart für Unternehmen zusammengefasst werden. Zum anderen soll eine rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung erfolgen, indem alle Unternehmen ein Wahlrecht zukommt, sich auch nach den Vorschriften für Körperschaften, d.h. mit einem Steuersatz von 25 %, besteuern zu lassen. Weiters sind verschiedene Maßnahmen zur Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen vorgesehen (z.B. Stärkung des Eigenkapitals von KMU´s) sowie  eine Totalreform der lohsummenabhängigen Abgaben durch Einführung einer einheitlichen Arbeitgeberabgabe, um den Aufwand und die damit verbundenen Verwaltungskosten zu senken.

Im Bereich der Spendenabsetzbarkeit ist zudem eine Ausweitung gegenüber dem Regierungsmodell (beispielsweise im Bereich Umwelt-, Natur oder Tierschutz) zu vorgesehen.

 

Ein weiterer Eckpfeiler des Steuermodells und wesentlicher Ansatz zur Erreichung wesentlicher Einsparungsmöglichkeiten ist die Vereinfachung im Bereich der Verwaltung durch eine einzige Abgabenbehörde, eine Berufungsinstanz und ein einheitliches Sozialversicherungssystem statt der immer noch bestehenden ständestaatlichen Ungleichbehandlung. Somit wäre endlich der Weg für die längst fällige Reform der Sozialversicherungen geebnet. In Kombination mit den weiteren, durch eine Staats- und Verwaltungsreform (insoweit ist auf die Vorschläge des Rechnungshofes zu verweisen) zu erreichenden Einsparpotentialen wird insoweit die Basis für entstehende Abgabeausfälle geschaffen.


Direkte Kreditvergabe durch die österreichischen Nationalbank an Kleinstunternehmen sowie KMU´s

 

Zur Ankurbelung unserer weitgehend kreditgestützten Wirtschaft ist der momentanen Verschärfung auf dem Kreditmarkt durch eine Ermächtigung einer „Staatsbank“ entgegenzutreten, die direkt günstige Kredite an die Privatwirtschaft vergeben kann. Dadurch soll insbesondere erreicht werden, dass die Kleinstunternehmen und die KMU´s von den mehrfach zu vernehmenden Risikoaufschlägen der Banken unabhängiger werden bzw. die Banken durch größeren Konkurrenzdruck zur Lösung der Kreditklemme animiert werden. Geeignet erscheint dazu die Instrumentalisierung der österreichschen Nationalbank, da so bestehende Ressourcen und bestehendes Know-how genutzt werden kann.

Kurzfristige Stundung der Einkommenssteuerabgaben für im Zuge der Wirtschaftskrise in Not geratene kleine und mittlere Unternehmen

Neben den Verbesserungen, die für KMU´s durch das BZÖ-Steuermodel vorgesehen sind, müssen jedoch weitere Unterstützungsmaßnahmen für KMU´s verwirklicht werden. Anzuführen ist insoweit, dass die KMU´s zu Recht als wesentliche Wirtschaftsmotoren Österreichs bezeichnet werden.  Zu bedenken ist insbesondere, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise und die damit verbundene Kreditklemme insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen erhebliche Schwierigkeiten im Bereich kurzfristiger Finanzierungen mit sich bringen. Zu vernehmen ist, dass von den Banken Betriebsmittelkredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen nur unter vergleichsweise schlechten Bedingungen gewährt oder abgelehnt werden. Daher ist eine an die Dauer der Krise angepasste Stundungsmöglichkeit für Einkommenssteuerabgaben zu fordern, um die im Zuge der Wirtschaftskrise in Not geratenen kleinen und mittleren Unternehmen kurz- und mittelfristig zu stützen und unabhängiger von den Banken zu machen.

Abschaffung der staatlichen „Kreditgebühr“ im Sinne des Gebührengesetzes

In Hinblick auf die weitgehend kreditgestützte österreichische Wirtschaft ist weiters die Stärkung der Attraktivität von Krediten dringend notwendig. Daher ist die Abschaffung der staatlichen Kredit(-vertrags-)gebühr im Sinne des Gebührengesetzes zu fordern, da diese Kredite unnötig verteuert und dadurch negative Wirkungen auf die Investitionsfreudigkeit und somit letztlich auf das Wirtschaftswachstum hat. Diesem Aspekt kommt in der jetzigen Krisenzeit besondere Bedeutung zu, da im Zuge der Krise die Gesamtkosten für Kredite sowieso angestiegen sind und in näherer Zukunft keine Entspannung dieser Lage zu erwarten ist. Außerdem stellt die staatliche Kreditgebühr in Europa eine Besonderheit dar, was aus Wettbewerbsgesichtpunkten zu kritisieren ist. Weiters hat sich dass BZÖ schon mehrfach gegen „Bagatellsteuern“ ausgesprochen, da der damit verbundene Aufwand unserer Ansicht nach nicht im Verhältnis zu dem Erfolg steht und daher nicht zu rechtfertigen ist.

Vor diesem Hintergrund ist abschließend auf den im Regierungsprogramm angekündigten Abschied vom „Gebührenstopp“ der alten Regierung hinzuweisen. Insoweit drohen sogar noch Anhebungen der Kreditgebühren, da nach dem Regierungsprogramm „sämtliche Gebühren einer jährlichen Valoisierung unterzogen werden sollen“.

 
Investitionsprämie
 
Weiters ist die Einführung einer Investitionsprämie (10 % der Investitionssumme) für 1 ½ Jahre zu fordern. So wurde eine Investitionszuwachsprämie während der BZÖ-Regierungsbeteiligung als ein Kernstück des Konjunkturpakets 2002 eingeführt und die heimischen Unternehmen konnten davon in den Jahren 2002 bis 2004 nachhaltig profitieren. Dass diese Maßnahme die gewünschten Effekte voll erbrachte, wurde unter anderem von WIFO und IHS bestätigt, die mehrmals den positiven Beitrag der Investitionszuwachsprämie zum Wirtschaftswachstum hervorstrichen(OTS0138/04.08.2005). Darüber hinaus wurde dies auch in einer entsprechenden Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen 3037/AB vom 27.07.2005 voll bestätigt, wenn dort unter anderem ausgeführt wurde: 

„Dass die zeitlich begrenzte Investitionszuwachsprämie von den Unternehmen in höherem Ausmaß als erwartet in Anspruch genommen wurde, spiegelt die Treffsicherheit der zur Stärkung der Investitionstätigkeit gesetzten Maßnahme wider. (…) der rückläufigen Entwicklung der Investitionen konnte erfolgreich Einhalt geboten werden.“ „Dadurch wurde ein entscheidender Impuls zur Belebung der heimischen Wirtschaft gesetzt und damit nicht zuletzt ein wesentlicher Beitrag zur Absicherung der Beschäftigung und zur Schaffung neuer Arbeitplätze geleistet.“


Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden 
 
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
 
Der Nationalrat wolle beschließen:
 

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den das BZÖ-Flat-Tax-Steuermodell mit den folgenden Eckpunkten umgesetzt wird:

 

- für Bruttojahreseinkommen im Bereich zwischen Geringfügigkeitsgrenze und 14.235,28 Euro besteht grundsätzlich ein einheitlicher Abgabensatz von 10 % (Ausnahme beispielsweise für Pensionisten), der die jetzigen Abgaben für Sozialversicherung und Lohnsteuer (ab 10.000 bzw. 11.000 Euro Jahresbruttoeinkommen) ersetzt,

 

- ab einem Bruttojahreseinkommen von 14.235,29 Euro ist eine Flat-Tax-Einheitsabgabe statt der jetzigen Lohn- und Einkommenssteuer- sowie der Sozialversicherungsbeiträge einzuheben, wobei vom Bruttojahreseinkommen zuerst ein Steuerfreibetrag in der Höhe von 11.000 Euro und von der verbleibenden Summe die Flat-Tax in der einheitlichen Höhe von 44 Prozent abzuziehen sind,

 

- der Kinderabsetzbetrag (KAB) wird auf ca. 1.000 Euro/Jahr bzw. € 85/pro Monat erhöht,

 

- der Alleinverdienerabsetzbetrages wird um ca. 100 Euro erhöht,

 

- alle Kinderbetreuungskosten pro Kind und Jahr sind bis zu einem Höchstbetrag von 2.300 Euro absetzbar, wobei dies analog zum Bezug der Familienbeihilfe erfolgt, d.h. der Familienbeihilfe beziehende Elternteil soll die Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen können,

 

- die Familienbeihilfe ist entsprechend dem Verbraucherpreisindex in jedem Jahr zu valorisieren,


 

- im Bereich der Unternehmensbesteuerung erfolgt eine rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung, indem alle Unternehmen ein Wahlrecht zukommt, sich auch nach den Vorschriften für Körperschaften, d.h. mit einem Steuersatz von 25 %, besteuern zu lassen.

 

- die drei betrieblichen Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb) werden zu einer einheitlichen Einkunftsart für Unternehmen zusammengefasst,

 

- Einführung verschiedener Maßnahmen zur Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen wie beispielsweise die Stärkung des Eigenkapitals von KMU´s,  Steuergutschriften bei Ablegung von Facharbeiter- oder Meisterprüfungen bzw. vergleichbaren Prüfungen oder Steuerprämien für Neueinstellungen durch Ein-Mann-Unternehmen,

 

 - Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf Bereiche wie beispielsweise Blaulichtorganisationen, Umwelt-, Natur- oder Tierschutz ,

 

- Totalreform der lohsummenabhängigen Abgaben durch Einführung einer einheitlichen Arbeitgeberabgabe, um den Aufwand und die damit verbundenen Verwaltungskosten zu senken und

 

- Installierung einer einzigen Abgabenbehörde, einer Berufungsinstanz und eines einheitliches Sozialversicherungssystems zur dringend erforderlichen Vereinfachung im Bereich der Verwaltung;

 

außerdem wird die Bundesregierung ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die Vorschläge des Rechnungshofes betreffend einer Staats- und Verwaltungsreform ehestmöglich umgesetzt werden;

 

weiters wird die Bundesregierung ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die österreichische Nationalbank ermächtigt wird, direkt günstige Kredite an Kleinstunternehmen und KMU´s zu vergeben;


die Bundesregierung wird auch ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die gesetzlichen Voraussetzungen für eine an die Dauer der Krise angepasste Stundungsmöglichkeit für Einkommenssteuerabgaben für im Zuge der Wirtschaftskrise in Not geratene kleine und mittlere Unternehmen geschaffen werden;

zudem wird die Bundesregierung ersucht, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die staatliche Kreditgebühr im Sinne des Gebührengesetzes abgeschafft wird und

dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den eine Investitionsprämie (10 % der Investitionssumme) für 1 ½ Jahre eingeführt wird.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt.

Wien, 10.07.2009